Am Mittwoch, 17. Mai 2006 wird der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages in öffentlicher Anhörung Vertreter von vier Menschenrechtsorganisationen zum 7. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung anhören (14 bis 16 Uhr, Jakob-Kaiser-Haus, Raum 1.302, Zugang über Wilhelmstr. 68).
„Diese zivilgesellschaftlichen Organisationen wissen, wie es mit den Auswirkungen der Menschenrechtspolitik in der Praxis in unserem Land aussieht – der Bundestag braucht diese Erfahrung und die Informationen, um vernünftige Richtlinien für die Menschenrechtspolitik festlegen zu können“, so die Vorsitzende des Ausschusses, Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin.
Der Ausschuss hat das Deutsche Institut für Menschenrechte und drei weitere vom Forum für Menschenrechte ausgewählte Organisationen gebeten, das vorzutragen, was sie am 7. Menschenrechtsbericht der Regierung vorteilhaft finden, und auch die Kritikpunkte zu benennen.
Im Anschluss an die Anhörung wird der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe als Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft und Politik dem Deutschen Bundestag Empfehlungen für die weitere Menschenrechtspolitik der Bundesregierung unterbreiten.
Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des Ausschusses (Telefon 030 227 33550) gerne zur Verfügung.