Deutschland soll einem Übereinkommen der UNESCO zum Schutz nationalen Kulturguts beitreten. Gleichzeitig soll das deutsche Recht den Anforderungen dieser Konvention angepasst werden. Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat sechs Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen, um zu klären, ob mit den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwürfen (BT-Drs. 16/1371, 16/1372) die angestrebten Ziele erreicht werden.
Die Neuregelung ist darauf gerichtet, den internationalen Kulturgüterschutz auszuweiten und zu verbessern. Die Rückgabe von illegal exportierten Kulturgütern in die Herkunftsländer soll erheblich vereinfacht werden. Dazu wird der Anspruch auf Rückgabe national wertvollen Kulturguts auf sämtliche der über 100 Vertragsstaaten der 1970 beschlossenen Konvention ausgedehnt.
Die öffentliche Anhörung findet statt:
am Mittwoch, 27. September 2006, 16 Uhr bis 18 Uhr
im Paul-Löbe-Haus, Saal E 600
Gäste – sofern sie nicht akkreditierte Journalisten sind – werden gebeten, sich bis 25. September 2006 unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum beim
Sekretariat des Ausschusses anzumelden, Tel. 030 – 227 – 37773 oder per E-Mail kulturausschus@bundestag.de