Derzeit erhalten contergangeschädigte Personen Rentenzahlungen bzw. eine einmalige Kapitalentschädigung aus Mitteln der Conterganstiftung, deren Höhe sich nach dem Schweregrad der Schädigung richtet. Das Stiftungsvermögen war im Jahr 1971 mit Kapital in Höhe von 100 Mio. DM plus Zinsen der Herstellerfirma Chemie Grünenthal sowie 100 Mio. DM aus Bundesmitteln ausgestattet und später um weitere Bundesmittel aufgestockt worden. Die Betroffenen sind mittlerweile zwischen 45 und 50 Jahren alt und leiden – neben der eigentlichen Behinderung – zunehmend an Spätfolgen. Dies geht aus einem Bericht hervor, um den der Ausschuss das Bundesfamilienministeriums für seine Sitzung am 12. Dezember gebeten hatte.
Im Ausschuss wurde von den Abgeordneten hervorgehoben, dass zwar keine rechtliche Verpflichtung der Firma Grünenthal zu weitergehenden Entschädigungszahlungen bestehe, aber dennoch erwartet werde, dass sich die Firma aktiv an der Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten beteiligt. Vertreter und Vertreterinnen aller Fraktionen betonten, dass die ohnehin schon schwierige Situation der Betroffenen durch die nunmehr hervortretenden Spätfolgen weiter verschärft werde. Übereinstimmend sprachen sich alle Fraktionen dafür aus, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Die Vorsitzende, Kerstin Griese, sagte: „Die Contergan-Katastrophe gehört zur deutschen Nachkriegsgeschichte und ist weiterhin ein aktuelles Thema. Die Situation der Geschädigten lässt uns nicht gleichgültig. Deshalb wollen wir Maßnahmen beraten, wie die Situation der ca. 2.800 in Deutschland lebenden Betroffenen verbessert werden kann.“
Der Ausschuss wird seine Beratungen hierzu fortsetzen und im Januar auch die Vorsitzende der Conterganstiftung, Frau Regina Schmidt-Zadel, dazu anhören.