Pressemeldung -
23.01.2007 Elektronische Gegenstände nicht zum
Abhören geeignet
Die Untersuchung der Verwaltung des
Deutschen Bundestages und der Experten des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bisher ergeben,
dass es sich bei den gefundenen Gegenständen im Büro des
Abgeordneten der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, um
handelsübliche Mikrofone handelt. Mit den gefundenen
Mikrofonen allein ist ein Abhören, Aufzeichnen oder
Weiterleiten des gesprochenen Wortes nicht möglich. Eine
eingehende Untersuchung der beiden Deckenlampen, auf denen die
Mikrofone gefunden wurden, hat ergeben, dass sich dort nichts
befunden hat, was ein Abhören, Aufzeichnen oder Weiterleiten
des gesprochenen Wortes ermöglicht hätte. Auch die
Staubablagerung auf den Deckenlampen deutet darauf hin, dass die
Lampen nicht manipuliert worden sind.