Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Strobl, teilt auf Grund mehrerer Anfragen mit:
In seiner gestrigen Sitzung in Immunitätsangelegenheiten hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einstimmig beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen, die Immunität des Abgeordneten Bernd Scheelen (SPD) trotz eines Antrages der Staatsanwaltschaft Köln nicht aufzuheben. Der Bundestag ist dieser Empfehlung mit einer Plenarentscheidung noch am gleichen Tag gefolgt.
Dem Abgeordneten, der ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Krefeld und in seiner Funktion als Ratsherr auch Mitglied des Aufsichtsrats der dortigen Stadtwerke ist, wird von der Staatsanwaltschaft „Untreue in einem besonders schweren Fall“ vorgeworfen, weil er zusammen mit anderen Aufsichtsratsmitgliedern an einem Weihnachtsessen in Begleitung seiner Ehefrau teilgenommen und dabei einen Gutschein für den Besuch eines Musicals im Wert von 50 Euro angenommen habe.
Der Ausschuss hat erhebliche Zweifel an der rechtlichen Bewertung des Vorganges als Straftatbestand der „Untreue in einem besonders schweren Fall“. Anders als die Staatsanwaltschaft sieht er etwa die Stadtwerke finanziell nicht geschädigt, da die Aufwendungen gerade im Interesse der Stadtwerke eingesetzt worden seien. Im übrigen handele es sich um einen sozial anerkannten und gesellschaftlich üblichen Vorgang.
Der Ausschuss sieht in dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Verfahren einen groben Fehlgriff, der dazu führen kann, das Ansehen des Abgeordneten in unberechtigter Weise nachhaltig zu beschädigen und ihn bei der Ausübung seines Mandats zu behindern. Deshalb sieht er sich entgegen seiner bisherigen Praxis dazu veranlasst, dem Antrag einer Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten nicht statt zu geben.