Zu der Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates „Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele“ vom 14. Februar 2007 erklärt der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse:
„Mit seiner Forderung an die Bundespolitik, bei den geplanten gesetzlichen Schritten zum Schutz von Jugendlichen vor gewalttätigen Computer- und Videospielen ‚nicht über das Ziel hinaus zu schießen’, hat der Deutsche Kulturrat ein Eigentor geschossen. Statt sich mit originellen Vorschlägen an der Debatte zu beteiligen, schafft der Spitzenverband der Bundeskulturverbände das zur Klärung stehende Problem per Definition einfach aus der Welt: Computerspiele sind per se Kunst und für diese gilt die Kunstfreiheit. ‚Die Kunstfreiheit wiederum ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden.’ Das ist ein Freispruch erster Klasse auch für jugendgefährdende Medien! Die kommerziellen Produzenten und Vertreiber von Gewalt- und Killerspielen wird diese unverhoffte Heiligsprechung ganz sicher freuen.
Ich bleibe dabei: Im Vordergrund der politischen Bemühungen zur Umsetzung eines wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutzes, der im Übrigen auch Verfassungsrang hat, sollte verstärkt die Förderung von Medienkompetenz in Kindergarten, Schule und Jugendarbeit stehen. Der dreistufig gegliederte Jugendmedienschutz in Deutschland muss konsequenter als bisher umgesetzt und das System der Freiwilligen Selbstkontrolle gestärkt werden. Wir brauchen zudem mehr internationale und EU-weit abgestimmte Standards sowie ein abgestimmtes Vorgehen gegen Gewaltspiele, das Verbote nicht von vornherein ausschließen muss.