Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs.1 Satz 5 PKGrG abzugeben:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in seiner Sitzung am 25. April 2007 mit den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen zum Tatkomplex Buback befasst.
Das Gremium hat dabei Vertreter der Bundesregierung und der Nachrichtendienste angehört.
Es wurden keine Übermittlungsversäumnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz festgestellt. Das Gremium hat die Bundesregierung um Fortsetzung der Unterrichtung in der nächsten Sitzung gebeten.