Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses Thomas Strobl teilt mit:
Der Deutsche Bundestag hat am 5. Juli 2007 die letzten 27 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2005 zurückgewiesen. Damit war keiner der insgesamt 195 Wahleinsprüche erfolgreich. In keinem Fall konnte ein Rechtsverstoß bei der Vorbereitung oder Durchführung der Bundestagswahl festgestellt werden, der sich auf die Sitzverteilung im Bundestag ausgewirkt hat. Dies wäre Voraussetzung dafür gewesen, die Wahl für ungültig zu erklären. In einigen Fällen sind allerdings noch Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Das gilt insbesondere für einige der bedeutenden Themen der Wahlprüfung der 16. Wahlperiode: die Nachwahl in Dresden, die Kandidatur von Mitgliedern der WASG auf den Listen der Linkspartei sowie den Einsatz von Wahlcomputern.
Bezüglich dieser und weiterer durch Wahleinsprüche aufgeworfener Fragen hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung des Wahlrechts oder seiner Anwendung zu prüfen. So soll unter anderem geprüft werden,
ob die Aufnahme von Nichtmitgliedern einer Partei in deren Wahlvorschläge, wie sie bei der Kandidatur von WASG-Mitgliedern auf Listen der Linkspartei im Rahmen der Bundestagswahl 2005 praktiziert worden ist, ausgeschlossen, stärker eingeschränkt oder klarer definiert werden soll;
ob die Anzahl der Unterstützungsunterschriften, die insbesondere bei Wahlvorschlägen neuer Parteien beizubringen sind, bei vorgezogenen Neuwahlen abgesenkt werden soll;
ob die Ausübung des Wahlrechts für Wahlberechtigte, die sich im Ausland aufhalten, vereinfacht werden kann;
inwieweit den Vorbehalten gegen den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten Rechnung getragen werden kann;
wie die Wahlteilnahme von Personen, die durch Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit und damit ihr Wahlrecht zum Bundestag verloren haben, ausgeschlossen werden kann.
Es entspricht ständiger Praxis des Wahlprüfungsausschusses, durch solche Prüfbitten die im Rahmen der Wahlprüfung gewonnenen Erkenntnisse für eine Verbesserung des Wahlrechts und seiner Anwendung nutzbar zu machen.