Am 6. Juli 2007 hat der Bundestag in dritter Lesung das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Im Namen des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement" stellt sein Vorsitzender, Dr. Michael Bürsch, hierzu fest:
„Das Gesetz bedeutet einen großen Fortschritt für die Reform des Gemeinnützigkeits-, Spenden- und Stiftungsrechts. Besonders positiv hervorzuheben ist die Einführung eines allgemeinen Freibetrags in Höhe von 500 Euro für alle Engagierten nach § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz. Damit wird eine Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission ‚Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements’ endlich umgesetzt. Zu begrüßen sind ferner die Verbesserungen im Stiftungsrecht, die Vereinheitlichung der förderungswürdigen Zwecke sowie die großzügige Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2.100 Euro und der allgemeinen steuerlichen Spendenabzugsgrenzen.
Die Bereitschaft von 23 Millionen Menschen, sich für gesellschaftliche Belange einzusetzen, verdient hohe Anerkennung. Die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts ist ein Beitrag von Parlament und Regierung, dieses bürgerschaftliche Engagement zu würdigen.
Wer bürgerschaftliches Engagement fördern will, muss die Rahmenbedingungen und Förderinstrumente darauf ausrichten, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne eines neuen Gesellschaftsvertrages neu austariert werden. Bei der weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wird es unter anderem darum gehen, die zukünftige Europatauglichkeit des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts zu verbessern, die zivilrechtlichen Haftungsregelungen zu überarbeiten sowie die Infrastruktur für die Ermöglichung bürgerschaftlichen Engagements auszubauen.“