Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert erklärt zur
Veröffentlichung der Tätigkeiten neben dem
Mandat:
Die derzeit von verschiedener Seite zu vernehmende Kritik an der
Aussagekraft der veröffentlichten Angaben über
Nebentätigkeiten halte ich für berechtigt. Ich habe mit
eben dieser Begründung sowohl damals von der Verabschiedung
dieser Regeln abgeraten als auch erneut zur beginnenden
Legislaturperiode den Fraktionen ausdrücklich empfohlen, sie
in dieser Form nicht in Kraft zu setzen. Dieser meiner Empfehlung
sind sie nicht gefolgt.
Was die Regelungen selbst betrifft, so habe ich als
Bundestagspräsident keinerlei Möglichkeit, die vom
Bundestag verabschiedeten Regelungen nach eigenem Ermessen zu
ergänzen oder zu korrigieren.
Die Ausführungsbestimmungen habe ich vor Inkraftreten zuerst den Fraktionsführungen mit der Bitte um Anregungen übersandt. Es gab weder Hinweise noch Widersprüche, die unberücksichtigt geblieben wären.