Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis. Er würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen – aus der Zeit seit der letzten Preisverleihung, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wurde vom Präsidenten des Deutschen Bundestages bisher an 15 Journalistinnen und Journalisten verliehen.
Die Bewerbungsfrist für das diesjährige Verfahren endet am 30. November 2007.
Es werden sowohl Eigenbewerbungen wie die Benennung durch Dritte berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind zehn Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit bzw. Arbeiten und ein Lebenslauf des Autors bzw. Lebensläufe der Autoren beizufügen.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalisten.
Weitere Informationen zum Medienpreis des Deutschen Bundestages sind unter www.bundestag.de/parlamentspreise/medienpreis abrufbar.
Bewerbungen oder Rückfragen sind an folgende Adresse zu richten:
Deutscher Bundestag, Referat WD 1, Wissenschaftspreis/Medienpreis, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030-227-38630 Fax: 030-227-36464, Mail: vorzimmer.wd1@bundestag.de