Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2008 festgestellt, dass der Abgeordnete Otto Schily seine Pflichten nach den Verhaltensregeln (§ 8 Abs. 2 Satz 3) verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt und somit gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VR in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.
Diese Feststellung wird als Drucksache veröffentlicht (§ 8 Abs. 2 Satz 4 VR).
Den Wortlaut der Verhaltensregeln finden Sie auf der Website des Bundestages unter: www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go_btg/anlage1.html und die Ausführungsbestimmungen unter: www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/ausf.pdf.