Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl (CDU), wird den Bundestag am 16. April 2008 wegen zwei Wahlprüfungsbeschwerden in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten.
Hierzu erklärt der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl: „Hintergrund des Verfahrens sind zwei gegen die Bundestagswahl 2005 gerichtete Wahlprüfungsbeschwerden zu dem Thema der sogenannten negativen Stimmgewichte.“ Dieses Phänomen könne in seltenen Einzelfällen bewirken, dass sich der Gewinn von Zweitstimmen durch eine Partei für eben diese Partei negativ auf die Sitzverteilung im Bundestag auswirke.
Strobl weiter: „Die vor dem Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem negativen Stimmgewicht zu erörternden wahlrechtlichen Fragen ergeben sich aus dem Wahlsystem, das seit nunmehr 50 Jahren die Grundlage für Wahlen zum Deutschen Bundestag bildet. Dieses Wahlsystem ist der Bevölkerung vertraut und ist vom Bundesverfassungsgericht bisher im Wesentlichen stets bestätigt worden.“
Der Gesetzgeber habe das Bundeswahlgesetz stets an Veränderungen angepasst, die sich beispielsweise durch die Wiedervereinigung oder gesellschaftliche Entwicklungen ergeben hätten, so Strobl.