Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Thomas Oppermann teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat beschlossen, nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs. 1 Satz 5 PKGrG abzugeben:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in seinen Sitzungen am 23. und 24. April 2008 mit dem Vorwurf befasst, der BND habe im Jahr 2006 den E-Mail-Verkehr einer deutschen Journalistin im Zuge der Auslandsaufklärung erfasst. Das Gremium hat sich über den Hintergrund der entsprechenden Maßnahme des BND informiert.
Das Gremium stellt dazu fest:
Das Einsehen und Aufbewahren der E-Mail-Korrespondenz stellt nach Intensität und Dauer eine erhebliche Grundrechtsverletzung der deutschen Journalistin dar, obwohl sie weder der Grund noch das Ziel der Aufklärungsmaßnahme des BND war.
Die erfassten E-Mails hätten wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unmittelbar nach Feststellung des Bezugs zu einer deutschen Grundrechtsträgerin gelöscht werden müssen, wie es die internen Regelungen des BND inzwischen auch ausdrücklich vorsehen.
Die Leitungsebene des Dienstes wurde über diesen Vorgang innerhalb des Hauses erst ein Jahr später unterrichtet und nicht - wie es nach der heutigen Erlasslage im BND für IT-basierte Maßnahmen erforderlich ist - bereits vor der Maßnahme eingebunden.
Das Kontrollgremium missbilligt, dass die Leitung des BND weder die Bundesregierung noch das PKGr über diesen Vorgang unterrichtet hat. Dadurch ist das Vertrauen zwischen dem PKGr und der Leitung des BND gestört. Es ist Aufgabe der politisch Verantwortlichen und der BND-Leitung, dieses wiederherzustellen und die Funktionsfähigkeit des BND zu erhalten.