Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach mündlicher Verhandlung heute die Klage der NPD gegen den Rückforderungsbescheid der Bundestagsverwaltung vom 12. Februar 2007 zurückgewiesen.
Mit diesem Bescheid hatte die Bundestagsverwaltung die Bewilligung staatlicher Mittel an die NPD für die Jahre 1998 und 1999 voll und für das Jahr 2000 teilweise zurückgenommen und hat gewährte staatliche Mittel in Höhe von knapp 870.000 Euro zurückgefordert. Hintergrund war, dass im NPD-Landesverband Thüringen Spenden in erheblichem Umfang zu Unrecht bescheinigt und verbucht worden waren.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat diese Verwaltungsentscheidung voll inhaltlich bestätigt und dabei insbesondere zugrunde gelegt:
dass der Spendenausweis in den Rechenschaftsberichten, die die Grundlage für die staatliche Parteienfinanzierung sind, unrichtig war,
dass diese Unrichtigkeit für die Jahre 1997 und 1998 zu wesentlich falschen Rechenschaftsberichten geführt hat und,
dass der Bundestagspräsident ermessensfehlerfrei handelte, wenn er deswegen die staatliche Parteienfinanzierung für die Jahre 1998 bis 2000 zurückforderte.