Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages erklärt:
„Wenn es um die Sicherheit unserer Kinder geht, dann darf es kein „Augen zudrücken“ und keine Ausnahmen geben. Kinderspielzeug sind nicht irgendwelche Güter – ihre Nutzer sind Babys und Kleinkinder. Kinder sind in ihrer Gesundheit besonders empfindlich und gefährdet. Bei den Produkten, die für Kinderhände vorgesehen sind, dürfen keinerlei Risiken eingegangen werden. Krebserregende, erbgut- und fortpflanzungsschädigende Stoffe haben insbesondere in Spielsachen nichts zu suchen.
Alarmierende Meldungen, dass Kinder nach dem Verschlucken von Magneten an Spielzeug verstorben oder aufgrund von austretenden Stoffen erkrankt sind, zeigen, dass das GS-Zeichen weiterhin bestehen bleiben muss. Es steht für „Geprüfte Sicherheit“ des Produkts durch unabhängige Dritte, während die CE-Kennzeichnung von den Herstellern selbst angebracht wird. Das deutsche GS-Zeichen als Aufkleber auf dem Produkt ist damit ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Es gibt den Eltern Sicherheit beim Kauf und ist ein Meilenstein des Verbraucherschutzes. Mit dem Erhalt des GS-Zeichens können sich Eltern und Großeltern darauf verlassen, dass der Staat die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt hat und sie ohne Bedenken hinsichtlich der Gesundheit ihrer Kinder einkaufen können.
Die Kinderkommission unterstützt daher die Forderung, dieses nationale deutsche Sicherheitszeichen solange beizubehalten, wie es kein entsprechendes EU-einheitliches Prüfzeichen gibt.“