Die Kinderkommission appelliert an alle Verantwortlichen in den Landesbehörden, aber auch in den Kommunen, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und Kinder nicht für Testkäufe einzusetzen. Der Jugendschutz muss für alle Kinder in allen Bundesländern und Gemeinden gelten.
Das Kindeswohl verlangt eine uneingeschränkte Einhaltung der Schutzbestimmungen für Kinder. Diese werden mit Kindern als Testkäufer ad absurdum geführt – von staatlichen Stellen wird aktiv gerade das Verhalten herbeigeführt, das durch das Jugendschutzgesetz verhindert werden soll.
Testkäufe mit Kindern sind aus ethischen, pädagogischen und entwicklungspsychologischen Gründen abzulehnen. Es ist Konsens in der Gesellschaft, dass es für die Entwicklung der Kinder wichtig ist, ihnen klar und eindeutig zu vermitteln, was „richtig und was falsch“ ist – das Auftreten der Kinder als „agent provocateur“ konterkariert diesen Grundkonsens. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.