In einer ersten Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon erklärt Bundestagspräsident Professor Dr. Norbert Lammert: "Ich begrüße ausdrücklich die ergänzenden Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht für das Beteiligungsrecht von Bundestag und Bundesrat formuliert. Dies bestätigt, dass die damals zwischen Bundestag und Bundesregierung getroffenen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union keineswegs zu ehrgeizig gewesen sind, sondern nach der unmissverständlichen Interpretation der Verfassungsrichter hinter den Anforderungen unserer Verfassung über die Beteiligungsrechte des Parlaments in Rechtssetzungsakten zurückbleiben und verstärkt werden müssen.“