Gesetze regeln und ordnen rechtsverbindlich das Zusammenleben einer Gemeinschaft. In Deutschland unterscheidet man Gesetze im formellen Sinn und materielle Gesetze. Gesetze im formellen Sinn sind alle Gesetze, die durch das Gesetzgebungsverfahren, das die Verfassung vorschreibt, vom Parlament – dem Bundestag oder einem Landesparlament - verabschiedet werden. Gesetze im materiellen Sinn sind jede Rechtsnorm. Dazu zählen neben den formellen Gesetzen die Satzungen, das EG-Recht und Anordnungen. Die Verfassung ist das höchste Recht, ihm ordnen sich die formellen Gesetze unter, wobei Bundesrecht Vorrang vor Landesrecht hat. Rechtsverordnungen und Satzungen stehen darunter.