Uneinigkeit herrscht unter den Bundesländern in der Frage, wie der Anstieg der Strompreise gebremst werden soll. In der Bundesratssitzung am 3. November sprach sich Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) für eine Weiterführung der Preisaufsicht der Länder auch nach dem 1. Juli 2007 aus. Der brandenburgische Wirtschaftsminister Ulrich Junghans (CDU) lehnte dies ab.
Nordrhein-Westfalen, so Christa Thoben, wolle mit dem Gesetzesantrag für mehr Verbraucherschutz auf dem Strommarkt sorgen. Die Entwicklung seit 2005 habe gezeigt, dass das Instrument der Strompreisaufsicht zum Schutz der Haushaltskunden weiterhin erforderlich sei. Daher müsse die Bundestarifordnung Elektrizität (BTO) so lange fortgelten, wie die wettbewerbliche Entwicklung im Bereich der Elektrizitätsversorgung dies erfordert.
Seit der gesetzlichen Öffnung des Strommarktes 1998 habe sich der Wettbewerb für die einzelnen Kundengruppen unterschiedlich entwickelt, sagte die Ministerin. Um die Haushalts- und kleinen Gewerbekunden zu schützen, habe man für diese Gruppe übergangsweise bis Mitte 2007 die besondere Preisaufsicht nach der BTO eingeführt.
Zugrunde lag dieser Sonderregelung die Erwartung, dass die Einführung der Netzregulierung nach einer Übergangszeit zu einer Intensivierung des Wettbewerbs auch für Kleinkunden führen werde, sodass dann auf eine besondere Preiskontrolle verzichtet werden könne. Diese Erwartung habe sich jedoch nicht erfüllt, so Thoben. Die Zahl der Konkurrenz-anbieter auf dem Strommarkt für Kleinkunden sei weiterhin gering, der Wettbewerb noch unzureichend.
Gleichzeitig führe der Preisanstieg auf der Erzeugungs- und Großhandelsstufe auch im Haushaltskundenbereich zu einem so massiven Preisschub, dass eine Kompensation durch die Netzregulierung nicht möglich sei. Vor dem Hintergrund dieser Marktentwicklung bleibe die Strompreisaufsicht zum Schutz der Haushaltskunden weiterhin erforderlich.
Die Erwartungen an die Liberalisierung des Strommarktes hätten sich nicht erfüllt, räumte auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghans ein. Es bestehe daher durchaus Handlungsbedarf. Eine Verlängerung der Preisaufsicht werde allerdings das Problem nicht lösen. Aufwand und Nutzen stünden da in keinem vernünftigen Verhältnis, da der Großteil der Preisbildung von der Aufsicht nicht erfasst werden könne, sagte Junghans. "Auch wird die Preisaufsicht den Wettbewerb der Anbieter nicht stimulieren." Um gegen die zu hohen Großhandelspreise beim Strom vorzugehen, müsse man an die Anbieterstrukturen heran. Dazu eigneten sich Eingriffe über das Kartellrecht, so der Minister.