Arbeit und Soziales. Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung soll wie geplant von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben werden. In ihrem Gesetzentwurf ( 16/3268 ), der am 9. November in den Arbeitsausschuss überwiesen wurde, schreiben die Koalitionsfraktionen, um die Marke von 19,9 Prozent "bis zum Jahr 2009" zu halten, sei eine Anhebung um 0,4 Punkte bereits im kommenden Jahr notwendig. Ohne diese Erhöhung wäre für die Jahre 2008 bis 2010 ein Beitragssatz von 20,1 Prozent erforderlich. Die Koalition will den Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales erweitern und eine stärkere Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung aufnehmen. Er soll ab 2007 4,2 Prozent und nicht wie ursprünglich geplant 4,5 Prozent betragen. Damit verbunden sei eine Entlastung der Beitragszahler um jährlich zirka 17 Milliarden Euro; davon entfielen auf die zusätzliche Absenkung um 0,3 Punkte ein Betrag von etwa 2,2 Milliarden Euro, heißt es in einem Änderungsantrag der Koalition.