Recht. Änderungen der Novelle zur Urheberrechtsvergütung ( 16/1828 ) fanden in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 8. November bei den Experten wenig Zuspruch. Danach sollen bisher staatlich festgelegte pauschale Vergütungssätze zwischen Elektronikindustrie und Urhebern abgeschafft und die Verhandlungen beiden Seiten überlassen werden.
Professor Jürgen Becker von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte lehnte die Vorlage als ungeeignet ab, die angemessene Vergütung von Urhebern langfristig zu sichern. Die Verknüpfung der Vergütung an die Preise elektronischer Geräte sei wegen urheberrechtsfremder Kriterien rechtspolitisch verfehlt. Für Professor Artur Wandtke von der Humboldt Universität Berlin ist die Novelle ein "Irrweg". Selbstregulierung funktioniere bei ungleichen Partnern nicht. Olaf Zimmermann vom Deutschen Kulturrat bezeichnete es als "kulturpolitisches Problem", wenn im Mittelpunkt der Vergütung als Maß nicht die Leistung des Urhebers, sondern der Preis elektronischer Geräte stehe.
Als "flexibler Ansatz" und "dringend notwendige Neuregelung" wurde der Entwurf dagegen u.a. von Till Barleben vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie und Katrin Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien begrüßt. Nach geltendem Recht sehe sich die Industrie sonst "vermessenen Forderungen" von bis zu 800 Millionen Euro gegenüber.