Die Bundespolizei, der frühere Bundesgrenzschutz, darf weiterhin so genannte lageabhängige Kontrollen auf Bahnhöfen und Flughäfen durchführen. Diese Befugnis war bislang bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hob der Bundestag am 26. April diese Befristung auf, indem er dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes" ( 16/4665 , 16/4921 ) zustimmte. Die Abgeordneten folgten einer Beschlussempfehlung des Innenauschusses ( 16/4969 ).
Die dauerhafte Erteilung der Kontrollbefugnis sei nötig, um in Zeiten offener Grenzen die innere Sicherheit Deutschlands zu gewährleisten, hieß es aus Reihen von CDU/CSU und SPD. Eine Evaluierung der bisherigen Praxis belege die Effekitivität: Bei insgesamt mehr als 2,5 Millionen Kontrollen sei es zu mehr als 280.000 "polizeilich relevante Feststellungen" gekommen. An diesen Zahlen sei klar abzulesen, "dass die Befugnis der Bundespolizei weiter bestehen muss". Günter Baumann (CDU/CSU) regte darüber hinaus an, die künftige Rolle der Bundespolizei generell zu überdenken. Er schlug unter anderem vor, die Kontrollbefugnis der Bundespolizei auch auf Autobahnen auszuweiten. Wolfgang Gunkel (SPD) betonte, "dass die lageabhängigen Überprüfungen tatsächlich anlassbezogen sind und keinen Generalverdacht begründen". Genau das kritisierten die Grünen: Mit der Neuorganisation der Bundespolizei werde die Grundlage für eine umfassende Schleierfahndung geschaffen, so Silke Stokar von Neuforn. FDP wie Linke ist die bisherige Evaluierung "nicht ausreichend". Sie forden vor weiteren Entscheidungen von der Bundesregierung eine unabhängige Bewertung .