BONN-BERLIN
Parlamentarier aller Fraktionen sehen großes Effizienzpotenzial. Komplettumzug gefordert. Kosten unbekannt.
Der Komplettumzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin ist ein politischer Dauerbrenner. Allerdings fehlten für die meist hoch emotional geführte Diskussion bisher verlässliche Fakten. Dafür hat jetzt der Haushaltsausschuss gesorgt. Auf seinen Antrag hin erstellte die Bundesregierung einen umfänglichen Bericht "zu den Effizienzpotenzialen, die sich aus einer stärkeren Konzentration ministerieller Aufgaben in Berlin und die unter anderem damit verbundene geringere Reisetätigkeit ergäben".
Danach beschäftigte die Bundesregierung im Jahr 2006 insgesamt 17.874 Menschen an den beiden Dienstorten Berlin und Bonn. Davon arbeiteten 9.148 in Bonn und 8.726 in Berlin. Im Jahr 2000 gab es in diesem Bereich 18.877 Beschäftigte. Davon waren 11.313 in Bonn und 7.564 in Berlin. Und diese Mitarbeiter sind oft unterwegs. Allein im vergangenen Jahr gab 66.000 Dienstreisen per Shuttle-Flug (Hin- und Rückreise) zwischen Berlin und Bonn.
Abgeordnete aller Fraktionen wiesen am 25. April im Ausschuss darauf hin, dass es bei der derzeit geteilten Regierungsarbeit noch große Effizienzreserven gibt. So könne überlegt werden, ob alle Flüge wirklich notwendig seien und ob tatsächlich weiterhin in Bonn jährlich 250 Millionen Euro investiert werden müssten, um die Gebäude zu erhalten. Kritisiert wurde auch, dass viele Referate in den Ministerien geteilt seien. Dadurch werde Doppelarbeit produziert. Die Koalitionsfraktionen betonten, dass seit der Verabschiedung des Bonn-Berlin-Gesetzes 1993 Arbeitsplätze von Bonn nach Berlin verlagert wurden. Dieser "Rutschbahneffekt" könne jedoch nicht fortgesetzt werden.
Abgeordnete vor allem der Opposition forderten ein neues Gesetz. Es sei 17 Jahre nach Vollendung der Einheit nicht mehr vermittelbar, dass noch zwei kostenintensive Regierungssitze erhalten werden müssten. Die Linksfraktion wies auf ihren eigenen Gesetzentwurf zur Beendigung des Bonn-Berlin-Gesetzes hin.
Aber auch für Abgeordnete der Koalition hat das Gesetz keinen "Ewigkeitswert". Allerdings sei derzeit keine Mehrheit im Bundestag für eine Änderung zu erkennen. Außerdem sei im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass in dieser Legislaturperiode nichts an dem Gesetz geändert werden solle. Innen-Staatssekretär Johann Hahlen betonte, dass es zurzeit keine verlässliche Schätzung über die Kosten eines Restumzuges gebe.