Sonderzahlungen, die auf die Mitgliedsunternehmen der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zukommen, sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht zur Insolvenz der jeweiligen Finanzdienstleister führen. Im Finanzausschuss verwies sie am 25. April darauf, dass die Gläubigerversammlung der in Konkurs gegangenen Phoenix Kapitaldienste GmbH am 19. April den Insolvenzplan des Insolvenzverwalters angenommen habe.
Die Phoenix-Pleite 2005 hat laut Regierung knapp 30.000 geschädigte Anleger hinterlassen. Das Unternehmen habe bei Termingeschäften Geld verloren. Das Insolvenzverfahren und das Entschädigungsverfahren würden derzeit parallel betrieben. Zusammen mit der EdW errichte der Insolvenzverwalter eine Datenbank über die Anlegerkonten. Die Anleger könnten erst entschädigt werden, wenn ein rechtskräftiger Insolvenzplan vorliege und die EdW die Datenbank erhalten habe. Wegen einer Klage des größten Gläubigers, der Citco Global Custody NV, könne der Insolvenzplan frühestens Anfang Juni rechtskräftig werden.
Geplant ist nach Regierungsangaben, dass der Bund einen Kredit der KfW-Bankengruppe an die EdW zur Finanzierung des Entschädigungsvolumens verbürgt. Dadurch werde die Entschädigung der Anleger gesichert. Auch sollen die erforderlichen Sonderzahlungen der EdW-Mitglieder angemessen sein, sie sollen also kein Mitglied in die Insolvenz führen. Liegt der rechtskräftige Insolvenzplan vor, werde geprüft, wer Anspruch auf welche Entschädigung hat. Drei Monate nach Feststellung des Anspruchs müsse die Entschädigung dann an die Anleger ausgezahlt werden.