Während sich die Standesvertreter der Steuerberater und die Industrie im Großen und Ganzen mit den geplanten Änderungen am Steuerberatungsgesetz zufrieden zeigen, geben sich die Vertreter der Buchhalter und Bilanzbuchhalter enttäuscht. Diesen Eindruck hinterließ eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses am 16. Januar. Gegenstand waren die nahezu identischen Gesetzentwürfe der Bundesregierung ( 16/7077) und des Bundesrates ( 16/7250) zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung des Berufsrechts der Steuerberater ( 16/1886).
Raoul Riedlinger begrüßte für die Bundessteuerberaterkammer ausdrücklich, dass mit der Novelle die Einrichtung eines Syndikus-Steuerberaters zulässig wird. Damit können selbstständige Steuerberater nebenbei auch ein Angestelltenverhältnis eingehen, das sich auf Steuerberatungen beschränken muss. Die Beratung des eigenen Arbeitgebers soll ausgeschlossen bleiben, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Riedlinger befürwortete ferner, dass die Rechtsform der GmbH&Co. KG für Steuerberatungsgesellschaften zugelassen werden soll. Schließlich zeigte er sich erfreut darüber, dass die noch im Referentenentwurf geplante Erweiterung der Befugnisse für geprüfte Bilanzbuchhalter wieder gekippt wurde.
Sehr zum Bedauern von Heike Kreten-Lenz vom Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller, denn damit wären die Bilanzbuchhalter zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen berechtigt gewesen. "Die Diskriminierung der deutschen Bilanzbuchhalter gegenüber der Konkurrenz aus dem Ausland" werde damit von der Bundesregierung bewusst in Kauf genommen, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Auch für Andreas Göbels vom Verein zur Förderung der Buchhalter in Deutschland wäre eine solche erweiterte Befugnis ein "wichtiger Schritt" gewesen. Der Verzicht treffe vor allem Frauen. Von den mehr als 10.000 Mitgliedern des Bundesverbandes selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter sind nach Angaben der Sachverständigen Daniela Zeller mehr als 70 Prozent weiblich. Diese selbstständigen Frauen arbeiteten überwiegend zu Hause und brächten damit Beruf und Familie in Einklang.
Dieter Ondracek von der Deutschen Steuergewerkschaft stellte sich in dieser Frage auf die Seite der Steuerberater. Die Steuerverwaltung habe ein Interesse daran, dass Umsatzsteuer-Voranmeldungen zuverlässig, korrekt und vollständig erstellt werden. "Unsicherheiten kann die Steuerverwaltung an dieser für das Steueraufkommen wichtigen Stelle nicht gebrauchen", schreibt die Gewerkschaft in ihrer Stellungnahme.
Änderungswünsche am Gesetzentwurf meldete Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine an. Man wolle seinen Kundenkreis nicht erweitern, aber auch keine Kunden verlieren. Dies könnte passieren, wenn die Grenze für andere Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit wie bisher bei 9.000 Euro (bei Einzelveranlagung) bleibt. Nur bis zu dieser Grenze dürfen die Lohnsteuerhilfevereine Arbeitnehmer in Steuersachen beraten. Wer eine Wohnung vermiete, habe einschließlich der Nebenkosten rasch Mieteinkünfte, die höher liegen, rechnete Rauhöft vor. Wenn ab 2009 noch Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne deklariert werden, um sich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstatten zu lassen, würden die Einkünfte weiter ansteigen. Aus heutiger Sicht sei eine Anhebung der Grenze auf 12.000 Euro erforderlich, sagte Rauhöft. Auf mittlere Sicht hält der Verband 15.000 Euro für angemessen.
Das Vorhaben des Bundesrates, die Steuerberaterprüfungen auf die Kammern zu übertragen, stieß bei Jürgen Pinne vom Deutschen Steuerberaterverband auf Vorbehalte. Für ihn kommt es darauf an, dass die Steuerberaterprüfung eine "staatliche Prüfung" bleibt, um das Niveau zu wahren. Raoul Riedlinger von der Bundessteuerberaterkammer sah im Bundesratsvorschlag eine "hohe Gefahr" für die Staatlichkeit der Prüfung, die daher in der Länderhoheit bleiben sollte.