Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes ( 16/7685) vorgelegt. Damit soll die im Juni 2007 vom EU-Agrarrat beschlossene Reform der gemeinsamen Marktordnung für Obst und Gemüse in nationales Recht umgesetzt werden.
Im Bereich der seit dem Jahr 2005 geltenden Betriebsprämienregelung ist durch die Reform eine vollständige Entkopplung der Verarbeitungsbeihilfen für Obst und Gemüse vorgesehen, heißt es im Entwurf.
Dies betreffe vorrangig die südlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Maßgeblich für Deutschland sei, dass die Dauerkulturen bei Obst und Gemüse sowie die Reb- und Baumschulenflächen ab 2008 beihilfefähige Flächen sind. Damit könnten Zahlungsansprüche aktiviert werden.
Weiter soll im Entwurf nach den Vorgaben für Obst und Gemüse, Speisekartoffeln sowie Reb- und Baumschulen der in den einzelbetrieblichen Referenzbetrag einzubeziehende Betrag anhand objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien festgesetzt werden. Diese Festsetzung betreffe in Deutschland nur noch die Betriebsinhaber mit Obstplantagen sowie mit Reb- und Baumschulen.
Der Gesetzentwurf wurde am 17. Januar an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.