Die Bundesregierung hat ein REACH-Anpassungsgesetz ( 16/8307) in den Bundestag eingebracht. Damit soll das deutsche Chemikalienrecht den europäischen Vorgaben (Verordnung der EG Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung Chemischer Stoffe (REACH) angepasst werden. Durch die REACH-Verordnung wird das Chemikalienrecht in der EU grundlegend neu geordnet und vereinheitlicht. Mit dem Gesetz sollen die erforderlichen rechtlichen Vorschriften für den Vollzug der Verordnung geschaffen und überflüssige Vorschriften des Chemikalienrechts aufgehoben werden.
Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf den mit der REACH-Verordnung verbundenen "Paradigmenwechsel" für das deutsche Chemikalienrecht "nur unzureichend" berücksichtige. Er verweist darauf, dass eine umfassendere Überarbeitung auch die spätere Integration in ein neues Umweltgesetzbuch erleichtern würde.
In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass es sich bei um eine Novelle des Chemikalienrechts handelt, die darauf abzielt, die Umsetzung der Kernbereiche der REACH-Verordnung zu ermöglichen, die am 1. Juni in Kraft tritt. Andere Anpassungen sollten erst später erfolgen.