Fossile Energie ist endlich - und wird immer teurer. Zwei von vielen Gründen, warum schon seit langem nicht mehr nur Umweltschützer den Ausbau der erneuerbaren Energie fordern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, eine Weiterentwicklung des Stromeinspeisegesetzes, trat erstmals im Jahr 2000 in Kraft und war ein wichtiger Schritt von der fossil-atomaren Energieversorung hin zu erneuerbaren Energien.
Das Gesetz verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und 20 Jahren nach festen Tarifen zu vergüten - die so genannte Einspeisevergütung. Eine Obergrenze für die Menge des geförderten Stroms wird dabei nicht festgelegt. Finanziert wird die neue Technik damit vor allem durch die Stromverbraucher. Durchschnittlich betrug die EEG-Umlage 0,7 Cent je Kilowattstunde (kWH), was in etwa vier Prozent der Stromkosten eines Haushalts entspricht.
Für Anfang 2009 ist eine Neufassung des EEG geplant. Für weitere Anreize zur Förderung erneuerbarer Energien im Strombereich hat sich die Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung des Umweltausschusses am 5. Mai ausgesprochen. Die Novelle des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich ( 16/8148), mit dem die Bundesregierung den Anteil dieser Energieträger bis zum Jahr 2020 auf 25 bis 30 Prozent erhöhen will, wurde von vielen Experten im Grundsatz als positiv bewertet, sollte aber in Detailfragen noch weiter optimiert werden.
Als eine wichtige Voraussetzung zur Stärkung der alternativen Energieträger forderte Wilfried Köplin vom Verband der Chemischen Industrie eine Synchronisation zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien und den jeweiligen Netzen. "Wir brauchen deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren", sagte er. Gleichzeitig verwies er darauf, dass bereits jetzt in Deutschland die höchsten Endnutzungsentgelte gezahlt werden müssten. Auch Werner Diwald, Geschäftsführer der ENERTRAG, stellte fest, dass der Ausbau der Stromnetze nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt gehalten habe. Das von der Bundesregierung avisierte Ausbauziel sei daher nur mit einem erheblich höheren Anteil an Windenergie zu erreichen. Zudem müssten unterschiedliche Anwendungsarten besser miteinander kombiniert werden. "Wir brauchen eine Basisvergütung für Strom aus erneuerbaren Energien", erklärte er.
Nach Meinung des unabhängigen Sachverständigen Johannes Lackmann sind die Regelungen des Eneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwar insgesamt komplexer geworden, diese Differenzierungen hätten sich in der Praxis jedoch bewährt. Frithjof Staiß vom Zentrum für Sonnen- energie- und Wasserstoffforschung verwies auf die Vorreiterrolle Deutschlands im Bereich der erneuerbaren Energien. Er hob die Bedeutung dieser Energieträger und der entsprechenden Technologien für den Export hervor. Erneuerbare Energien, so Staiß, seien "heimische Energien" und würden damit einen positiven Effekt auf die weitere Wertschöpfungskette haben. Hinsichtlich des Umweltschutzes nannte Professor Klaus Traube vom Deutschen Naturschutzring den Ausbau der erneuerbaren Energien die "unumstritten wichtigste Säule der nachhaltigen Energieversorgung".
Als großen Hoffnungsträger bei den erneuerbaren Energien hoben eine Reihe von Sachverständigen die Bedeutung die Fotovoltaik hervor. Sie sei, so Professor Eicke Weber vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme, die teuerste, aber auch die wichtigste unter den erneuerbaren Energien sei. Er lobte, dass sich das deutsche EEG in der Welt als beispielhaft erwiesen habe. Nachdem Deutschland bei anderen Technologien den Höhepunkt in anderen Forschungsbereichen wie der Nanotechnologie oder der Biotechnologie nicht erreicht habe, läge es bei den erneuerbaren Energien an der Spitze: "Das ist die Welle auf der Deutschland es geschafft hat, genau auf der Spitze zu surfen."