Die Grünen-Fraktion will die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen verringern. In einem Antrag ( 16/8784) fordern die Abgeordneten deshalb gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Verwiesen wird darauf, dass es noch immer in jedem europäischen Land deutliche Unterschiede zwischen den Löhnen von Frauen und Männern gebe. Deutschland belege dabei einen Spitzenplatz, heißt es. Außerdem nehme in der Bundesrepublik die Lohnungleichheit im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern nicht ab, sondern leicht zu. Derzeit liege der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei 22 Prozent. Um dem entgegenzuwirken, fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, die Eingruppierungskriterien für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Wirkungsbereich des Bundes auf mittelbare und unmittelbare Diskriminierung zu überprüfen und diese unverzüglich abzubauen.
Die Fraktion der FDP hält das Angebot an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für unüberschaubar und bürokratisch. Deshalb fordern die Abgeordneten in einem Antrag ( 16/9093), den Instrumentenkasten "dringend auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen" und die Maßnahmen auf solche zu begrenzen, die für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt wirksam seien. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und SPD. Die bislang mehr als 70 verschiedenen Förderinstrumente belasteten die Arbeitsverwaltung und seien "für Bürger wie Unternehmen nicht mehr durchschaubar", betonen die Liberalen.
Die FDP-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, den dritten Armuts- und Reichtumsbericht unverzüglich dem Bundestag vorzulegen. Ferner fordern die Abgeordneten in einem Antrag ( 16/8892) zu missbilligen, dass die Regierung nicht ihrer Verpflichtung nachgekommen sei, jeweils zur Mitte der Legislaturperiode einen solchen Bericht darzubieten.
Der Bundesrat will ein Fahrverbot auf Zeit im Strafgesetzbuch verankern. Er hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 16/8695). Die Länderkammer verspricht sich davon eine deutliche Wirkung auf den Verurteilten wegen des "deutlichen Prestigewerts", den ein Führerschein mit sich bringe. Der Bundesrat argumentiert, immer wieder kämen in der Praxis Fälle vor, in denen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten für eine Geldstrafe nicht geeignet seien, die mit ihr verfolgten Zwecke zu erfüllen. Andererseits erscheine eine Freiheitsstrafe nach Lage des Falles oft unangemessen hart. Das Fahrverbot könne hierbei als selbstständige Hauptstrafe aufgewertet werden, ohne eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängen zu müssen.
Baden-Württemberg möchte die Strukturen des Notariats reformieren. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf ( 16/8696) vorgelegt. Mit dem flächendeckenden Wechsel vom Amtsnotariat, in dem beamtete Notare Beurkundungen vornehmen, hin zum Notariat zur hauptberuflichen Ausübung lasse sich in allen Teilen des Landes "dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsstarkes Notariat" gewährleisten. Unter anderem bedarf das Gesetz einer Änderung von Bundesgesetzen, insbesondere der Bundesnotarordnung. Die Bundesregierung unterstützt dieses Ziel.
Die Linke im Bundestag will ein verpflichtendes Lobbyregister einführen. In einem entsprechenden Antrag ( 16/8453) schreibt sie, wenn Mitarbeiter, die von Lobbyorganisationen oder Unternehmen an Ministerien ausgeliehen werden und beratend an parlamentarischen Initiativen der Bundesregierung beteiligt sind, müsse in der parlamentarischen Initiative ein entsprechender Vermerk stehen. Zur Führung dieses Registers und um eventuelle Sanktionsmöglichkeiten durchzusetzen, solle beim Bundestag die Stelle eines Ombudsmannes installiert werden. Dieser habe das Register zu verwalten sowie Hinweise auf mögliche Verstöße entgegenzunehmen und zu überprüfen, verlangen die Linksparlamentarier. Zudem müsse der Ombudsmann bei Verletzungen Sanktionen festsetzen.