Mitte der 70er-Jahre beantragte der Flick-Konzern beim Bundesminister für Wirtschaft eine Steuerbefreiung für die Reinvestition eines Aktienerlöses von zwei Milliarden D-Mark . Die Anträge werden vom Ministerium als "volkswirtschaftlich besonders förderungswürdig" genehmigt. Als jedoch bekannt wird, dass die verantwortlichen Bundeswirtschaftsminister - zunächst Hans Friderichs und in der Nachfolge Otto Graf Lambsdorff - beide FDP - großzügige Spenden des Flick-Konzerns erhalten haben, weitet sich der Vorgang zur sogenannten Parteispendenaffäre aus.
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt der Deutsche Bundestag am 19. Mai 1983 einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um zu klären "ob - und falls ja, in welcher Weise - es der Flick-Konzern unternommen hat, Einfluss zu nehmen."
Der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Dieter Spöri sprach in seiner Rede vor dem Plenum von einem "unübersehbaren Vertrauensschaden", den die Affäre in der Öffentlichkeit angerichtet habe.
Als "dringend im Interesse des Staates" sah Manfred Langner von der CDU/CSU die Aufklärung der Vorwürfe an, während sein liberaler Koalitionskollege Klaus Beckmann von der FDP unterstrich, es gehöre zum "demokratischen Selbstverständnis" des Parlaments, die Fragen der Flick-Affäre zu untersuchen.
Bundestagsneuling Otto Schily - damals (1983) noch für Bündnis 90/Die Grünen engagiert - kritisierte, der Auftrag des Untersuchungsausschusses gehe "nicht weit genug": Nicht nur die Entscheidung zur Steuerbefreiung des Konzerns müsse aufgeklärt werden, Hauptthema müsse das Verhalten der betroffenen Parteien sein. Tatsächlich hatte die Presse - allen voran "Der Spiegel" - öffentlich gemacht, dass die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD in großem Umfang Spenden der Industrie erhalten hatten.
Der Präsident des Bundestages, Rainer Barzel (CDU/CSU), und Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff traten zurück. Im Februar 1987 endete der Prozess vor dem Bonner Landgericht. Otto Graf Lambsdorff, Hans Friderichs und Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch wurden wegen Steuerhinterziehung zu Geldstrafen verurteilt. Ob der Flick-Konzern mit seinen Zahlungen politische Entscheidungen beeinflusst hat, konnte weder vor Gericht noch im Ausschuss abschließend geklärt werden.