Gute Nachricht für alle Liebhaber des kollektiven Fernsehens: Auch bei der Fußball-Europameisterschaft (EM) in Österreich und der Schweiz, die vom 7. bis 29. Juni stattfindet, darf wieder abends gemeinschaftlich vor Großleinwänden gefiebert und gejubelt werden. Der Bundesrat hat am 23. Mai einer Verordnung der Bundesregierung (233/08) zugestimmt, mit der eine Ausnahmeregelung für die Zeit der EM geschaffen wird. Die gleichen Regelungen galten auch bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland.
Um Ruhestörungen zu verhindern, sind normalerweise Veranstaltungen wie die so genannten Public Viewings nach 22 Uhr nicht gestattet. Da aber EM-Spiele auch noch nach 22 Uhr laufen, werden mit der Verordnung "einschlägige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft" zeitweilig übertragen. Sollte es bereits entsprechende ländereigene Regelungen geben, so sollen diese angewandt werden, beschloss der Bundesrat.
Mit der Verordnung soll bundesweit die öffentliche Fernsehübertragung im Freien gewährleistet werden. Die Ausnahmeregelung ist auf die Dauer der Europameisterschaft befristet.