Mit gleich drei Anträgen zur aktuellen Steuerdebatte ist die Linksfraktion vorgeprescht. Zum einen fordert sie die Bundesregierung auf, die Einschränkung der Entfernungspauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz zurückzunehmen ( 16/9167). Zum anderen will sie eine Anzeige- und Registrierungspflicht für Steuergestaltungsmodelle einführen ( 16/9166). Und drittens solle die Regierung schärfer gegen Steuerhinterziehung en vorgehen ( 16/9168).
Fahrten zum Arbeitsplatz sollen von den Finanzämtern wieder wie vor 2007 vollständig steuerlich absetzbar werden, schreiben die Abgeordneten. Zurzeit ist dies für die ersten 20 Kilometer nicht möglich. Der Regierung wirft die Fraktion vor, sie habe das Risiko einer verfassungswidrigen Neuregelung bewusst in Kauf genommen. Zudem seien seither die Kraftstoffpreise rasant gestiegen, was die Pendler zusätzlich belaste. Zugleich plädiert Die Linke dafür, die tatsächlichen Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln wieder steuerlich anzuerkennen.
Darüber hinaus will die Fraktion, dass dem Bundeszentralamt für Steuern Steuergestaltungsmodelle angezeigt werden müssen, die zu einer Nichtbesteuerung, einem Steueraufschub oder einer Steueranrechnung führen. Die Behörde solle dann jeder Steuergestaltung eine Registriernummer zuteilen, die der Vermarkter des Modells seinen Kunden mitteilen müsse. Steuerzahler, die solche Modelle nutzen, müssten die Nummer dann in ihrer Steuererklärung angeben.
Im Übrigen empfiehlt Die Linke Sanktionen gegen Staaten, die beim Informationsaustausch über die Kapitalerträge von Steuerpflichtigen nicht kooperieren oder Steuerhinterziehung begünstigen. Kapitalbewegungen in Ausland sollten ab einem jährlichen Betrag von insgesamt 100.000 Euro an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden müssen..