WETTBEWERBSRECHT
FDP gegen Wohlfahrtsziel-Orientierung
Bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Bundesregierung, die sich auf den Wettbewerb auswirken, soll das Bundeskartellamt ein "Recht auf Anhörung" erhalten. Dafür setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/8078) ein. Sie bezieht sich dabei auf ein Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln", in dem vorgeschlagen werde, der Kartellbehörde ein solches Anhörungsrecht einzuräumen, ehe Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Das Kartellamt soll sich nach dem Willen der Liberalen vor allem dazu äußern, wie gravierend die Wettbewerbsnachteile sind, die durch die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen auf den betroffenen Produktmärkten, also etwa auf dem Markt für Postdienstleistungen, zu erwarten sind. Ein generelles Anhörungsrecht würde den "Schutzauftrag" des Bundeskartellamts gegenüber Verbrauchern und Wettbewerbern stärken, meint die FDP.
In einem weiteren Antrag ( 16/7522) unterstreicht die Fraktion ihre Forderung, dass staatliche definierte Wohlfahrtsziele nicht mit dem Wettbewerbsrecht durchgesetzt werden dürfen. Das Wettbewerbsrecht solle lediglich den Wettbewerb sichern. In jüngs-ter Zeit lege die EU-Kommission das Wettbewerbsrecht vor allem an der Wohlfahrt der Konsumenten aus, so die Abgeordneten. Im Kern gehe es darum, ob Wettbewerb als solcher geschützt werden müsse oder ob er immer nur soweit rechtlichen Schutz genießt, wie er in den Dienst von Wohlfahrtszielen gestellt werden kann. Die Regierung solle sich daher für ein unabhängiges Europäisches Kartellamt einsetzen, das die Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer schützt.