Die vergangenen 50 Jahre als frauenpolitische Fortschrittsgeschichte zu erzählen, wäre unangemessen. Insbesondere die ersten zehn Jahre nach der Verabschiedung des Artikels 3 Grundgesetz (GG) im Jahr 1949 sind aus heutiger Sicht eher als Rückfall in ein emanzipatorisches Mittelalter zu bezeichnen. Wer sich an die 1950er Jahre erinnert oder heute Bilder oder Filme aus jener Zeit sieht, wird gewahr, wie anders, fügsam oder gar ergeben Frauen ihre Rolle gespielt haben, und wie grundlegend sich die Geschlechterbeziehungen im alltäglichen Umgang seither verändert haben. Der Rückruf der Frauen in die Familie als wahren Ort weiblicher Bestimmung beinhaltete nicht nur Beschwörungen über das Wesen der Frau, bizarr anmutende Konventionen und Moden (Petticoat und Stöckelschuhe), sondern auch die klare Anweisung, zu Heim und Kindern zurückzukehren. Nach zwei Weltkriegen und ihren Katastrophen war die Wiederherstellung rigider Geschlechterrollen sowie das Leitbild von Ehe und Kernfamilie als dominante Lebensform wichtiger Bestandteil einer angeblichen "Normalisierung" der Lebensverhältnisse. Und dies geschah, obwohl Frauen, vor allem die Mütter in der Kriegs- und Nachkriegszeit, auf sich allein gestellt, das Leben unter schwierigsten Bedingungen gemeistert hatten, und dies eigentlich die "Stunde der Frauen" war.
Doch die Restauration einer konservativen Geschlechterordnung wurde möglich, obwohl oder gerade weil die Gleichberechtigung der Frauen nun im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert war. Das klingt paradox, und doch entspricht dieser Rückfall hinter bereits erreichte Selbstverständnisse einer historischen Erfahrung. Im Auf und Ab sozialer Bewegungen spricht die Bewegungsforschung daher von "Flauten" oder einem "Stillstand". 1 Denn nach jahrzehntelangen Kämpfen schien ein wesentliches Ziel erreicht: in der Bundesrepublik die verfassungsrechtliche Anerkennung bzw. das Versprechen, Frauen in allen Rechtsbereichen, insbesondere auch im Familienrecht, bis spätestens 1953 gleich zu stellen. Die zuständigen Frauenverbände meinten denn auch, dass es keine "Frauenfrage" mehr gebe, allenfalls "Teilfragen", die im Wege einzelner Reformschritte zu bewerkstelligen seien. 2
Bemerkenswert ist, dass die erwähnte "Normalisierung" in allen westlichen Industrienationen, die am Zweiten Weltkrieg beteiligt waren, in der Nachkriegszeit zu einer Restrukturierung traditioneller Geschlechterverhältnisse und Re-Familialisierung der gesellschaftlichen Verhältnisse geführt hatte. Denn die Bewährung der Frauen in männlichen Domänen, ihre erzwungene Selbständigkeit und ihr neues Selbstbewusstsein hatten die traditionelle Geschlechterordnung "gestört". Sie wurden als Krise der Familie wahrgenommen, die doch angesichts der Integrationsprobleme der aus dem Krieg heimkehrenden Soldaten und einer später als "vaterlos" diagnostizierten Gesellschaft 3 vor allem auf einer Krise der Männlichkeit beruhte. Vergleichende Studien belegen, dass die Wiederherstellung und Stabilisierung der Familie als Fluchtburg und "letzte Grundlage der sozialen Zuflucht und Sicherheit" 4 zugleich mit einer Re-Maskulinierung der Gesellschaft in Politik, Wirtschaft und Kultur verbunden war. 5
Die Besonderheit der westdeutschen Entwicklung 6 liegt gleichwohl darin, dass sie sich in der Gleichberechtigung der Geschlechter immer wieder eine Verspätung leistete, ihr die nachholende Entwicklung in eine moderne, geschlechtergerechte Gesellschaft nicht gradlinig gelang, vielmehr den zwei Schritten nach vorn - wie in der Echternacher Springprozession - mindestens ein Rückschritt folgte. Denn im Grunde waren die von der Politikerin Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat errungenen Zusagen für eine auch privatrechtliche Gleichberechtigung der Frau und damit für die Reform des Familienrechts bereits in den Verhandlungen des 33. Deutschen Juristentages im Jahr 1924 weitgehend akzeptiert und von der ersten Richterin in Deutschland, Marie Munk, die aus der ersten Frauenbewegung kam, kompetent und überzeugend vorbereitet worden. 7 Ihre Vorschläge zur Reform des ehelichen Güterrechts fanden in der erst 1957 durch das Erste Gleichberechtigungsgesetz eingeführten Zugewinngemeinschaft ihren Niederschlag. Auch der von Elisabeth Selbert mit Hilfe einer von ihr höchstpersönlich mobilisierten Frauenöffentlichkeit errungene Sieg beruhte auf einem strategischen Kompromiss. 8 Dieser ermöglichte die Reform des der Gleichberechtigung gemäß Art. 117 Absatz I GG bis 1953 entgegenstehendes Rechts - insbesondere des Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Tatsächlich hat der Bundestag dann bis 1957 gebraucht, um ein Gleichberechtigungsgesetz zu verabschieden, das nach wie vor die Hausfrauenehe und damit eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Ehe zum Leitbild erhob, und zugleich ein Letztentscheidungsrecht des Vaters in allen Erziehungsfragen aufrechterhielt. Dieser so genannte "Stichentscheid" musste sogleich (1959) wie auch später andere formale Ungleichberechtigungen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert werden. Doch eingelöst wurde die Reform des Familienrechts auf der Basis eines egalitären Ehemodells tatsächlich erst 1977.
Die Rechtsgeschichte des Art. 3 GG kann und soll hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, 9 doch die 1948 immer wieder geäußerte Befürchtung, mit der Gleichberechtigung auch im Familienrecht werde ein Rechtschaos ausbrechen, verweist auf die harten, ideologisch verbrämten Widerstände und darauf, welch weiter Weg noch zurückzulegen war, um gemeinsam mit dem "anderen Geschlecht" "mehr Demokratie zu wagen". Die uns heute so fernen Frauenbilder und Debatten der 1950er Jahre verdeutlichen aber auch, dass es ganz anderer gesellschaftlicher Kräfte und eben einer neuen Frauenbewegung bedurfte, um den patriarchalen Schutt der Tradition und die autoritären Überhänge aus der NS-Zeit abzuräumen, um endlich mehr Gleichberechtigung nicht nur in der Politik, sondern vor allem auch im privaten Bereich von Familie und Beruf für Frauen durchzusetzen. Im Folgenden möchte ich diesen Prozess an zwei weiteren Schritten oder Zäsuren verdeutlichen.
Wenn heute über die Frauenbewegung der 1970er Jahre gelästert wird, all ihre Grenzüberschreitungen und skandalösen Auftritte -von den angeblich lila Latzhosen bis zum Ausschluss von Männern aus den neu entdeckten Frauenräumen - gescholten werden, so wird übersehen, dass es doch einen ungeheuren Spaß gemacht haben und sehr attraktiv gewesen sein muss, dabei zu sein. Denn sonst hätte es die Frauenbewegung wohl nicht gegeben, die in all ihren Mobilisierungsformen, Gruppen, Projekten und Protestveranstaltungen als politische, kulturelle und soziale Bewegung nicht nur neue Lebensformen erfand, sondern auch die verschiedenen Öffentlichkeiten, Politik und Medien zur Auseinandersetzung mit der Geschlechterfrage herausforderte. Es handelte sich auch keineswegs um einen Verein von Klageweibern, weil nun endlich und viel darüber geredet, geschrieben und gelesen wurde, was an Zumutungen, Zwängen und Ungerechtigkeiten für Frauen bis dahin selbstverständlich erschien. Die Gespräche, der Austausch in Gruppen und Seminaren waren vielmehr ein Akt der Befreiung und der Analyse gesellschaftlicher Zusammenhänge. Weil auf diese Weise die Verstrickung in vorgegebene Geschlechterrollen und in gesellschaftliche Strukturen aufgedeckt wurde, entlastete diese Befreiung auch von individuellen Schuldvorwürfen.
Und es war eine Freude, ähnliche oder gleiche Erfahrungen, ja, eine gemeinsame Frauengeschichte und Frauenliteratur wieder zu entdecken, es war ein Spaß, Feste zu feiern und über die staatlichen Grenzen hinweg Freundschaften, Verbindungen und Netzwerke zu knüpfen, die zu neuem Selbstbewusstsein, auch zum Frau-Sein und gemeinsamem Handeln ermutigten. Aber natürlich gab es auch harte Auseinandersetzungen, kam es zu persönlichen Verletzungen und dogmatischen Abgrenzungen, die gerade in den Anfängen, als die Differenzen unter Frauen das "Gemeinsam sind wir stark" gefährdeten, schwer zu verarbeiten waren. Die Kompromisslosigkeit war somit Stärke und Schwäche zugleich: Eine radikale politische Autonomie verhinderte Koalitionen oder Allianzen und stellte damit auch politische Einflussnahme immer gleich unter das Verdikt des "Reformismus", der Anpassung und Eingemeindung.
Bekanntlich hat sich die neue Frauenbewegung zunächst nicht um Gleichberechtigung gekümmert, im Gegenteil, den Kampf um formale Rechte hielt die Mehrheit aus der alltäglichen Erfahrung ihres Scheiterns für untauglich. Denn es ging nicht "nur" um Gleichberechtigung im Sinne einer gerechteren Verteilung der Güter und Zugangsberechtigungen, vielmehr war Emanzipation aus gesellschaftlich nicht mehr hinnehmbaren Verhältnissen das Ziel: die Befreiung aus persönlicher Abhängigkeit sowie Selbstbestimmung in jeder, in privater wie politischer Hinsicht. Die mit Hilfe der Medien inszenierten Kampagnen, für die es internationale Anknüpfungsmöglichkeiten und Vorbilder gab, stellten die geltende hierarchische "Ordnung" im Geschlechterverhältnis, vor allem aber ihre alltägliche Form der Herrschaftssicherung im Privaten in Frage: etwa die im "Stern" veröffentlichte Selbstbezichtigungskampagne prominenter Frauen als Protest gegen die Kontrolle weiblicher Sexualität und Gebärfähigkeit, beispielhaft und symbolisch umkämpft in der Auseinandersetzung um § 218 StGB; die Debatte um "Lohn für Hausarbeit", in der die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung als wichtigster Anlass für soziale Benachteiligung zur Sprache kam; schließlich die Aufdeckung der Gewalt/Vergewaltigung in der Ehe wie in den sexuellen Beziehungen überhaupt, die bis heute in den überall in der Bundesrepublik flächendeckend belegten Frauenhäusern zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen ihren skandalösen Ausdruck findet.
Die nachhaltigste Veränderung im Bewusstsein der Menschen und in der Beziehung der Geschlechter hat die Frauenbewegung - aus diesen Gründen ausgestiegen aus der Studentenbewegung - in der Liberalisierung und im Diskurs über die Sexualität, in der Forderung nach dem Recht auf Selbstbestimmung auch über den eigenen Körper sowie mit der Skandalisierung der Gewalt gegen Frauen bewirkt. Das Wissen um den "wunden Punkt" im Geschlechterverhältnis und die sehr viel selbstverständlicheren Freiheiten in den sexuellen Beziehungen kommen nicht zuletzt in einer neuen Vielfalt von Lebensformen zum Ausdruck und stehen für eine kulturelle Revolution in den Geschlechterbeziehungen. Diese ist festzumachen an gesetzlichen Errungenschaften, die vor etwas mehr als 30 Jahren unvorstellbar gewesen wären: Dazu zählen zunächst die Gleichstellung der nicht in einer Ehe geborenen Kinder (seit 1970), dann die Entkriminalisierung der Homosexualität (1969), die Reform des Scheidungsrechts und Umsetzung des Gleichberechtigungsprinzips im Eherecht (1977), sehr viel später die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe und die Verbesserung des Gewaltschutzes für Frauen und Mädchen (seit 1997) und die Anerkennung der eingetragenen Lebenspartnerschaft homosexueller Paare (die so genannte Homo-Ehe) seit 2001. Lediglich die zentrale Rechtsforderung der neuen Frauenbewegung - die Straflosigkeit des selbst bestimmten Schwangerschaftsabbruchs innerhalb einer Frist von drei Monaten - ist in Deutschland gesetzlich nach vielen gescheiterten Reformversuchen (1974, 1976, 1992, 1995) nach wie vor durch strenge Regularien und das Plazet der Ärzte eingeschränkt. Die harten Auseinandersetzungen hierüber - die selbst im Einigungsvertrag noch einen Aufschub brauchten, weil der Schwangerschaftsabbruch in der DDR seit 1972 straffrei war - kennzeichnen diesen Konflikt über die Selbstbestimmung der Frau als letzte Bastion symbolischer patriarchaler Machtpolitik.
Zugleich haben Mädchen und Frauen von der Bildungsexpansion seit dem Ende der 1960er Jahre profitiert, sie haben in allen Sparten von Bildung und Ausbildung enorm aufgeholt, im schulischen Bereich wurden die Jungen sogar überholt. Mädchen haben viel bessere Noten, mehr Frauen als Männer jedes Jahrgangs erlangen inzwischen die Hochschulreife, zugleich stellen sie etwa die Hälfte der Studienanfänger. Dass gleichwohl in allen späteren Karrierestufen - angefangen bei den Studienabschlüssen über die Promotion bis zu den Führungspositionen in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik - der Frauenanteil dramatisch abnimmt, was sich etwa bei den Lehrstuhlinhabern in einer Männerquote von immer noch über 90 Prozent ausdrückt, 10 ist das Ergebnis jener nach wie vor wirksamen strukturellen Barrieren, die auch als "gläserne Decke" beschrieben werden.
Im Zentrum der Ungleichheiten im Geschlechterverhältnis stand und steht daher die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, und zwar in Bezug auf die private Alltagsarbeit wie auch auf den immer noch nach Geschlecht geteilten Arbeitsmarkt. Hier wiederum greift eine für die deutschen Verhältnisse typische Verspätung. Denn die heute im europäischen Vergleich offensichtlichen Versäumnisse der bundesrepublikanischen Familienpolitik sind auf den Beginn der 1980er Jahre zu datieren, als die Regierung Helmut Kohl mit der von ihr selbst so bezeichneten "konservativen Wende" auf die Frauenbewegung reagierte. Unter der moralischen Prämisse "die Mutter ist unersetzlich" nahm sie die Mütter - und zwar nur die Mütter - erneut in die Pflicht. Während zur gleichen Zeit zum Beispiel in den skandinavischen Ländern auf der Grundlage einer entschiedenen und radikalen Gleichstellungspolitik mit dem Ausbau einer familienfreundlichen Infrastruktur, insbesondere der Kinderbetreuung, gleichberechtigte Elternschaft und die so genannte Zweiversorgerfamilie das wohlfahrtsstaatliche Programm bestimmten, 11 wurde in Westdeutschland mit den "Leitsätzen" der Christlichen Arbeitnehmerschaft (CDA) erneut "Die sanfte Macht der Familie" beschworen und zum Markenzeichen christdemokratischer Familienpolitik. Es war nichts anderes als eine Neuauflage der spätestens seit der NS-Zeit verdächtigen Mutterideologie, wonach Mutterschaft als "höchster Wert" der "Ich-Sucht" frauenrechtlerischer Bestrebungen entgegensetzt wurde. 12 Ohne diese Verlautbarung überzubewerten, dokumentiert sie gleichwohl den Geist, der die konservative Familienpolitik auch in den folgenden Jahren bestimmte. Selbst das 1986 als Trostpflaster gewährte Erziehungsgeld und die Erziehungszeiten sowie der erste Schritt zur Anerkennung der Erziehungsleistung im Rentenrecht lagen in dieser Linie konservativer Familienpolitik: Der materielle Ertrag war viel zu gering, zugleich errichtete die arbeitsmarktpolitische Ausgrenzung eine neue Barriere gegen gleiche Teilhabe. Aller Gleichberechtigungsrhetorik zum Trotz galt es Frauen-, insbesondere Müttererwerbstätigkeit zu verhindern und jenes "Rabenmutter"-Syndrom zu befestigen, das keine westdeutsche Mutter unbeeinflusst ließ. Die gleichwohl seit den 1950er Jahren stetig zunehmende Müttererwerbstätigkeit, die "wachsende Erwerbsneigung der Frauen", wurde bis spät in die 1980er Jahre hinein in der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung eher als "widerständige Verhaltenskomponente" 13 denn als unumkehrbare Modernisierung der Geschlechterverhältnisse verstanden.
Dabei waren die 1980er Jahre eigentlich dazu angetan, Erfolge zu zeitigen. So deutete sich die Verbreiterung feministischer Anliegen in wachsendem Zulauf zu ganz neuen Gruppierungen an, zunehmend auch in beachtlichen Institutionalisierungserfolgen: Diese Verbreiterung und gleichzeitig größere Heterogenität der Frauenbewegung und ihrer Anhängerinnen und Anhänger ist entgegen allen Unkenrufen vom Ende der Frauenbewegung auch als Mobilisierungserfolg zu interpretieren. Er speiste sich zu Beginn der 1980er Jahre aus verschiedenen Quellen, beispielsweise aus der Friedensbewegung, aus einer neuen frauenpolitischen Orientierung gewerkschaftlicher Frauenpolitik sowie einer die Kirchenoberen beunruhigenden feministischen Theologie, die weltweit in einer ökumenischen Bewegung der Frauen 1983 in Vancouver ein erstes "Gender Mainstreaming" einführte. Außerdem bildeten sich Plattformen für den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Feministinnen und Parteifrauen, zum Beispiel 1980 die Initiative 6. Oktober; und selbst in den Informationen für die Frau, dem Presseorgan des Deutschen Frauenrates, zeichnete sich ab, dass sich auch hier der feministische Einfluss nicht mehr verhindern ließ: etwa in der Behandlung der Problematik der Gewalt gegen Frauen. Mit der Partei DIE GRÜNEN, seit 1983 im Bundestag vertreten, traten erklärte Feministinnen als Funktionsträgerinnen in die offizielle Politik ein. Sie belebten die frauenpolitische Diskussion mit einer neuen Quotierungsdebatte und dem Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes, der jedoch 1986 im Bundestag keine Mehrheit fand. 14 Schließlich wurde mit der Etablierung von Gleichstellungsstellen auf Länderebene und in den Kommunen ein ganz neues Politikfeld im politisch-administrativen System eröffnet, das sich - je nach persönlichen und politischen Randbedingungen - als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik, traditionellen Frauenverbänden und Initiativen der Frauenbewegung erwiesen hat. 15 Nicht unerwähnt bleiben kann die Frauen- und Geschlechterforschung, die mit der Etablierung von Frauenprofessuren, eigenen Lehrprogrammen, Graduiertenkollegs und wissenschaftlichen Zentren Geschlechterverhältnisse und -Politik analysiert und nicht zuletzt das Gedächtnis der Frauenbewegung, möglicherweise auch ihr Brückenbauer ist.
Das Jahr 1989 stellt mit der weltpolitischen Wende und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahr darauf gerade auch für die Frauenfragen, den Feminismus und die Frauenpolitik in Deutschland eine historische Zäsur dar: Es hat die politischen Diskurse und Prioritäten grundlegend verändert. Im "Vereinigungsgeschäft", das Beobachterinnen aus dem In- und Ausland als beispiellose Inszenierung des westdeutschen Patriarchats charakterisierten, 16 wurden feministische Interessen und Initiativen aus West und Ost nicht berücksichtigt, die etablierten Frauenorganisationen blieben von jeglicher Entscheidungsmacht ausgeschlossen. Im Zuge verstärkter globaler Abhängigkeiten von ökonomischen Machthabern und Interessen, die der Politik die Gesetze des Marktes und des Wettbewerbs oktroyieren und die, begleitet von einem Wiederaufleben neoliberaler Prinzipien und verstärkter Deregulierung den Rückzug des Staates und den Abbau sozialer Leistungen verlangen, fand Frauen- oder Geschlechterpolitik keine Fürsprecher mehr. Ja, Anfang der 1990er Jahre glaubten Politiker und Meinungsmacher tatsächlich noch, dass die hohe Erwerbstätigenquote der ostdeutschen Frauen auf dem Wege der Anpassung an westdeutsche Verhältnisse zu "normalisieren" sei. Inzwischen ist allen Beteiligten aber wohl klar geworden, dass auch die deutsche Wirtschaft im europäischen und globalen Wettbewerb nur bestehen kann, wenn weibliche Kompetenz und Qualifikation genutzt werden - ganz abgesehen davon, dass die männliche Ernährerrolle nicht geeignet ist, Geschlechtergerechtigkeit herzustellen. Angesichts des demographischen Wandels, der niedrigen Geburtenraten speziell in Deutschland und einer längeren Lebenserwartung sowie aufgrund zunehmend flexibler und prekärer Beschäftigungsverhältnisse wird aber der Spielraum für die viel zitierte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer immer kleiner. Das heißt, es entsteht eine Versorgungslücke, ein Care-Defizit, das nicht mehr privat, sondern nur noch gesellschaftlich und politisch zu lösen ist. 17
Tatsächlich war die bis dahin westdeutsche Frauenbewegung mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten an einem Ende angekommen, da sie nur für westdeutsche Erfahrungen in Anspruch zu nehmen und verantwortlich zu machen war. Dass es um 1990 nicht gelungen ist, für ost- und westdeutsche Frauenanliegen eine gemeinsame Plattform zu finden, beruhte auf unterschiedlichen Erfahrungen und Interessenlagen. 18 Wie das Schicksal auch anderer Bürgerrechtsbewegungen und zivilgesellschaftlicher Akteure, etwa der gesamtdeutschen Verfassungsbewegung zeigt, kamen diese in der westdeutschen Parteipolitik nicht zum Zuge. Der gesamtdeutschen Verfassungsbewegung gelang es lediglich, eine Präzisierung des Artikels 3 Abs.II GG durchzusetzen. Danach "fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Zudem ist seit 1989 der Antifeminismus in der politischen Debatte nicht nur in Deutschland wieder laut, populär und opportun geworden. 19 Neben den Rückschlägen, die alle Erfolgsgeschichten begleiten, gehen hierbei die unterschiedlichsten Lager eine bemerkenswerte Allianz zum Feminismus-"Bashing" ein: nicht nur die ewig Konservativen - vor allem Männer, die um ihre angestammten Privilegien fürchten -, sondern auch die "Linken", denen das alles politisch und theoretisch viel zu weit geht sowie nun auch jüngere erfolgreiche Frauen, die glauben, keinen Feminismus zu brauchen, weil sie davon ausgehen, dass sie die Verhältnisse und alle Schwierigkeiten durch individuelle Leistung stemmen können. Für sie war der Siebziger-Jahre-Feminismus allzu männerfeindlich und doktrinär und hat den Opferstatus der Frau kultiviert. Sie hingegen sind selbstbewusst, klug und erfolgreich durchgestartet und wollen keinesfalls auf das Frau-Sein oder gar Feminismus festgelegt werden.
Tatsächlich haben junge Frauen heute anders als ihre Mütter zumindest bis zum Eintritt in den Beruf bzw. bis zum ersten Kind in der Regel wenig Diskriminierung erfahren und die Geschlechterbeziehung weitgehend als ausgewogen erlebt. Auch in der Lebensführung demonstrieren sie größere Unabhängigkeit als junge Männer, die erwiesenermaßen viel länger im Elternhaus leben. Der Skandal besteht jedoch darin, dass die junge Frauengeneration ungeachtet aller Kämpfe und Einsichten heute den gleichen Barrieren in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegenübersteht wie die Feministinnen der 1970er Jahre, die - allein gelassen in der Kinderfrage und aus Protest gegen die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch - einen Aufruf zum Gebärstreik unterschrieben. Denn obwohl Frauen und Männer im jungen Erwachsenenalter heute einander so "gleich" sind wie niemals vorher, übernehmen Frauen in Paarbeziehungen, sobald Kinder geboren werden, den Hauptteil der Familien- und Hausarbeit und stellen ihre beruflichen Ambitionen zumindest zeitweise zurück. Durch die Schwierigkeit, den Eintritt in eine berufliche Laufbahn mit einer Familiengründung zu vereinbaren, kommt es zu einer Weichenstellung im weiblichen Lebenslauf, bei der sich die Berufs- und Familienbiographie der jungen Frauen trotz gleicher Ausgangslage sukzessive von der ihrer männlichen Partner entfernt. Die Konsequenzen sind persönliche Abhängigkeit, niedrigere Einkommen und vorwiegend weibliche Armut im Alter. In der Öffentlichkeit kommen die Probleme gegenwärtig in einer aufgeregten politischen Diskussion über den Geburtenrückgang zum Ausdruck, der zu einer Störung des demographischen Gleichgewichts und damit zugleich zu einer Gefährung des Generationenvertrages sozialer Sicherung führe. Dass Kinderlosigkeit oder die Verschiebung des Kinderwunsches die Antwort vieler gut ausgebildeter Frauen auf die anhaltende Unvereinbarkeit von Familie und Beruf sind, wird viel zu wenig gesehen. Aus dem im internationalen Vergleich von Geburtenraten und Müttererwerbstätigkeit ist zu lernen, dass nicht die Gleichberechtigung der Frau oder ihre Modernität, sondern traditionelle Geschlechterrollen und eine unzeitgemäße Familienverfassung der Grund für niedrige Geburtenraten sind.
Dies zeigt, dass die Modernisierung der Geschlechterverhältnisse in der Bundesrepublik bisher nur sehr einseitig und unvollständig gelungen ist. Sie ist vielmehr durch Widersprüche und Ungleichzeitigkeiten gekennzeichnet. Die angebliche Selbstverständlichkeit, gleichberechtigt zu sein, und die gelebte Geschlechterdifferenz, die weiterhin durch geschlechtshierarchische Strukturen und Institutionen abgestützt wird, passen nicht mehr zusammen. Während sich die in die Strukturen eingelassenen Ungleichheiten nach wie vor an der schlechteren Stellung im Beruf, ihren niedrigeren Einkommen oder der im Vergleich zu Männern miserablen sozialen Absicherung im Alter ablesen lassen, kommen die neuen Lebensmuster junger Frauen einer "kulturellen Revolution" gleich. Doch diese Widersprüche werden durch einen neoliberalen common sense verdeckt. Angesichts neuer Wahlfreiheiten ist danach jeder und jede für sich selbst verantwortlich, weil nur noch Leistung zählt. "Wer heute diskriminiert wird, ist selbst schuld", heißt es da ganz im Sinne dieses Zeitgeistes. Hat demnach die selbstbewusste Überzeugung, die Probleme individuell lösen zu können, unbemerkt wieder zu einer Privatisierung jener Problematiken geführt, die von der neuen Frauenbewegung mühsam auf die Agenda gesetzt wurden?
Niemand, auch unverbesserliche Feministinnen können nicht erwarten, dass junge Frauen heute in ihre Fußstapfen treten. Denn ebenso wenig, wie eine soziale Bewegung auf Dauer gestellt werden kann - dann wäre sie ja keine Bewegung mehr -, können ihre Vertreterinnen erwarten, dass Frauen einer anderen Generation ihre Strategien, ihre Vorstellungen von Emanzipation, ihre Vorgehensweisen und Errungenschaften widerstands- und kritiklos übernehmen. Diese Errungenschaften müssen vielmehr neu angeeignet und dabei auch verändert werden. Zur Selbstfindung und zur von vielen Generationen von Feministinnen leidenschaftlich erstrittenen Freiheit und Selbstbestimmung gehören Kritik und die Distanzierung zu Vorgefundenem sowie neuartige Zugänge und Strategien. Lernprozesse sind daher notwendig und produktiv. Doch wenn wir weitere Verspätungen und Rückschritte im Hindernislauf weiblicher Emanzipationsbewegungen vermeiden wollen, sollten wir speziell in Deutschland dem Geschichts- und Gedächtnisverlust entgegenwirken, aber auch das bereits erworbene Wissen und die Einsichten in die gesellschaftliche Zusammenhänge und das wechselseitige aufeinander Angewiesensein bewahren. Die Geschichte der Frauen und der Frauenbewegungen ist nicht nur ein "Fundus" schlechter Erfahrungen oder von "Beispielen für soziale Ungerechtigkeit", sondern vielmehr von "Verbundenheit" und Solidarität und damit auch eine "Quelle mannigfaltiger Einsichten und Anregungen", die unersetzlich für die Mitgestaltung der politischen Rahmenbedingungen sind. 20
Ohne Zweifel hat der neue Feminismus der 1970er Jahre viel erreicht: Er hat eine kulturelle Revolution in den Geschlechterverhältnissen ausgelöst, die Leitbilder und Lebensentwürfe junger Frauen grundlegend verändert, und dabei Männer, alt und jung, in mancher Hinsicht weit hinter sich gelassen. Zugleich ist die ungleiche Teilhabe von Frauen im Hinblick auf berufliche Karrieren, politische Entscheidungsmacht und die häusliche Arbeitsteilung noch immer fest mit alten Gewohnheiten und Machtverhältnissen verzurrt. Einzelne Frauen können daher zwar - allerdings nur mit Hilfe anderer Frauen, entweder der immer weniger verfügbaren Großmütter oder eben illegaler oder prekär beschäftigter Frauen 21 - persönlich reüssieren, aber nicht die Welt verändern; die Welt - das ist "der spezifische und meist unersetzliche Zwischenraum, der sich (...) zwischen dem Menschen und seinem Mitmenschen (ge)bildet". Denn dieser Rückzug auf den individuellen oder eigenen Erfolg ist - so Hannah Arendt - ein "Weltverlust", der die Gabe der Freiheit nicht zu gemeinsamem Handeln und zur Anteilnahme am anderen nutzt. 22 Ein neuer/alter Feminismus als politische Bewegung setzt diese Anteilnahme und das öffentliche Darüber-Reden voraus und wird das nächste Mal - so denke ich - gerade auch das männliche Geschlecht zum Mittun motivieren und bewegen müssen.
1 Leila Rupp/Verta
Taylor, Survival in the Doldrums. The American Women's Rights
Movements 1945 to the 1960's, Columbus 1990; Ute Gerhard, "Fern von
jedem Suffragettentum" - Frauenpolitik nach 1945, eine Bewegung der
Frauen?, in: Ulla Wischermann/Elke Schüller/Ute Gerhard
(Hrsg.), Staatsbürgerinnen zwischen Partei und Bewegung.
Frauenpolitik in Hessen 1945 bis 1955, Frankfurt/M. 1993, S. 9 -
40.
2 Vgl. Gabriele Strecker, Frausein
heute, Weilheim 1965, S. 67.
3 Vgl. Alexander Mitscherlich, Auf dem
Weg zur vaterlosen Gesellschaft: Ideen zur Sozialpsychologie,
München 1963.
4 Helmut Schelsky, Wandlungen der
deutschen Familie in der Gegenwart. Darstellung und Deutung einer
empirisch-soziologischen Tatbestandsaufnahme, Stuttgart 1955, S.
63.
5 Robert G. Moeller/Heide Fehrenbach/Uta
G. Poiger/Susan Jeffords, The "Remasculinization" of Germany in the
1950s. Forum, in: Signs. Journal of Women in Culture and Society,
24 (Autumn 1998) 1, S. 101 - 169.
6 Politisch korrekt spreche ich hier von
der westdeutschen Entwicklung und muss mich in diesem Zusammenhang
darauf beschränken, so wichtig die Perspektive auf die
parallele und zugleich abweichende Geschichte der DDR wäre,
weil sie in vielerlei Hinsicht westdeutscher Frauen- und
Familienpolitik als Projektionsfläche diente. Vgl. hierzu Ute
Gerhard, Die staatlich institutionalisierte "Lösung" der
Frauenfrage. Zur Geschichte der Geschlechterverhältnisse in
der DDR, in: Hartmut Kaelble/Jürgen Kocka/Helmut Zwahr
(Hrsg.), Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 383 -
403.
7 Vgl. Verhandlungen des 33. Deutschen
Juristentages, Berlin 1925, Bd. 33, S. 323ff. vom 11. September
1924.
8 Vgl. die Hessische Landesregierung
(Hrsg.), "Ein Glücksfall für die Demokratie" - Elisabeth
Selbert (1896 - 1986). Die große Anwältin der
Gleichberechtigung, Frankfurt/M. 1999.
9 Vgl. im Überblick Sabine
Berghahn, Frauen, Recht und langer Atem - Bilanz nach über 40
Jahren Gleichstellungsgebot in Deutschland, in: Gisela
Helwig/Hildegard Nickel (Hrsg.), Frauen in Deutschland 1945 -1992,
Bonn 1993, S. 71 - 138; sowie ausführlich Ute Sacksofsky, Das
Grundrecht auf Gleichberechtigung: eine rechtsdogmatische
Untersuchung zu Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, Baden-Baden
1996.
10 Vgl. hierzu ausführlich Silke
Bothfeld/Ute Klammer/Christina Klenner/Simone Leiber/Anke Thiel/
Astrid Ziegler, WSI FrauenDatenReport, Berlin 2005, S. 64ff.
11 Vgl. Wiebke Kolbe; Elternschaft im
Wohlfahrtsstaat. Schweden und die Bundesrepublik im Vergleich 1945
- 2000, Frankfurt/M.-NewYork 2002, S. 221.
12 Vgl. Sozialausschüsse der
Christliche-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (Hrsg.), Die Sanfte
Macht der Familie. Leitsätze und Dokumentation der 19.
Bundestagung, Mannheim 1981.
13 Amtliche Nachrichten der
Bundesanstalt für Arbeit (ANBA), 3/ 1986, S. 203.
14 Erst 2006 wurde unter dem Druck von
insgesamt vier EG-Richtlinien ein "Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz" verabschiedet, das gemäß der
EU-Grundrechtscharta nicht mehr nur die Benachteiligung wegen
Geschlecht, sondern Benachteiligungen "aus Gründen der Rasse
oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion
oder Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität" ausschließen soll.
15 Vgl. Clarissa Rudolph/Uta Schirmer,
Gestalten oder Verwalten? Kommunale Frauenpolitik zwischen
Verrechtlichung, Modernisierung und Frauenbewegung, Wiesbaden
2004.
16 Vgl. Brigitte Young, Triumph of the
Fatherland. German Unification and the Marginalization of Women,
Ann Arbor 1999.
17 Vgl. Christel Eckart/Eva
Senghaas-Knobloch, Fürsorge - Anerkennung - Arbeit, in:
Feministische Studien Extra, 18 (2000), S. 3 - 8.
18 Vgl. hierzu Ute Gerhard/Ingrid
Miethe, Debatten und Missverständnisse unter Feministinnen aus
ost- und Westdeutschland in der Nachwendezeit - ein nachholender
Dialog, in: Ingrid Miethe/Claudia Kajathin/Jana Pohl (Hrsg.),
Geschlechterkonstruktionen in Ost und West, Münster 2004, S.
325 - 344.
19 Vgl. Susan Faludi, Backlash. The
Undeclared War against American Women, New York 1991.
20 Martha Nussbaum, Onora O'Neill,
Gerechtigkeit, Geschlechterdifferenz und internationale Grenzen.
Ein Kommentar, in: Herta Nagl-Docekal/Herlinde Pauer-Studer
(Hrsg.), Politische Theorie. Differenz und Lebensqualität,
Frankfurt/M. 1996, S. 465.
21 Vgl. Maria S. Rerrich, Die ganze
Welt zu Hause, Hamburg 2006.
22 Hannah Arendt, Von der
Menschlichkeit in finsteren Zeiten, München 1960.