Die Linksfraktion will die unbefristete Beschäftigung gesetzlich stärken. In einem Antrag ( 16/9807) fordern die Abgeordneten, dass Unternehmen konkrete Gründe für die Befristung von Arbeitsverhältnissen nachweisen müssen. Deshalb solle im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit gestrichen werden, ohne Sachgrund Arbeitsverhältnisse auf zwei Jahre befristen zu können. Neben der vertraglichen Befristungsvereinbarung müsse auch der Sachgrund schriftlich fixiert werden. Sobald in dem Unternehmen vergleichbare unbefristete Arbeitsplätze frei werden, sollen Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Entfristung ihres Arbeitsvertrages haben.
Um einen besseren Schutz der Grundrechte der Bürger angesichts des rasanten technischen Fortschritts bei den Informations- und Kommunikationstechnologien zu erreichen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 16/9607) Änderungen im Grundgesetz. So soll die bisher nur einfachgesetzlich verbürgte Informationsfreiheit grundrechtlich abgesichert werden. Dadurch sei zu erwarten, dass etwa bei der Abgrenzung zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter die verpflichteten öffentlichen Stellen dem Recht auf Informationsfreiheit eine höhere Bedeutung zukommen lassen als gegenwärtig.
Der Bundesrat will vertragstreue Darlehenskunden besser schützen, damit sie durch Kreditverkäufer nicht unter unangemessenen Druck gesetzt werden können. In einem Gesetzentwurf ( 16/9447) erläutert die Länderkammer, in den vergangenen Jahren hätten diese Praktiken "massiv zugenommen". Der Kunde, der den Kredit abbezahle, habe vor allem dann das Risiko, wenn das Institut versuche, das Kreditverhältnis so schnell wie möglich abzuwickeln. Kunden sollten jedoch von neuen Kreditgebern nicht unter Druck gesetzt werden dürfen, verlangt die Länderkammer.
Die Grünen fordern ein zentrales Register über "kriminelle Unternehmen." In einem Gesetzentwurf ( 16/9780) erläutern sie, öffentliche Auftraggeber vergäben bisweilen Aufträge auch an Unternehmen, obwohl diese zuvor durch Korruption oder andere Wirtschaftsstraftaten auffällig geworden seien, weil die Auftraggeber davon keine Kenntnis erhielten. Derlei Erkenntnisse seien bisher nur dezentral gespeichert.