Männer, die gegen ihre Partnerinnen gewalttätig geworden sind, sollen im Rahmen spezieller Programme zu Änderungen ihres Verhaltens und ihrer Wahrnehmung gelangen. Dafür soll die in der Strafprozessordnung vorgesehene Frist, an einem so genannten Täterprogramm teilzunehmen, auf bis zu ein Jahr erweitert werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/10068) hervorgeht. Außerdem sollen Täter leichter als bisher angewiesen werden können, an solchen Programmen teilzunehmen. Die Länderkammer erläutert unter anderem, besondere Bedeutung habe das Programm für bislang nicht vorbelastete Männer. Wenn diese die Auflage, an einem Täterprogramm teilzunehmen nicht erfüllten, drohe ihnen eine Anklage oder eine Verurteilung. Dies sei nicht zuletzt im Interesse eines wirkungsvollen Opferschutzes.
Der Bundesrat strebt eine Reform der Zwangsvollstreckung an. In einem Gesetzentwurf ( 16/10069) schlägt die Länderkammer unter anderem vor, den Gläubigern zu ermöglichen, sich bereits bei Vollstreckungsbeginn alle für das Verfahren relevanten Informationen beschaffen zu können. Ergänzende Auskünfte wie zum Beispiel durch Gerichtsvollzieher sollen den Gläubiger wirkungsvoll stärken. Außerdem müssten die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologie für eine Modernisierung des Verfahrens und eine Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses besser genutzt werden. Die Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange müsse dabei jedoch garantiert werden, fordert der Bundesrat.
Armut und soziale Ausgrenzung von Familien und Kindern sind Probleme, die für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft von großer Relevanz sind. Die Vielschichtigkeit dieser Problematik fordert abgestimmte Strategien und ein regional differenziertes Vorgehen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/9810) auf eine Große Anfrage der Linksfraktion ( 16/7582). Die im Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010 (NAP) beschlossenen Maßnahmen sehen "die Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder" vor.
Mit ihrer Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Arbeitsmarktpolitik beabsichtige die Regierung sowohl die Ursachen zu bekämpfen, als auch Wege heraus aus armutsgefährdenden Lebenslagen zu ermöglichen, heißt es weiter. Eine Zwischenbilanz, die den NAP in der Gesamtheit seiner Handlungsfelder umfasse, werde derzeit von der Bundesregierung erarbeitet.