Der Einsatz der Bundeswehr in der sudanesischen Krisenregion Darfur soll verlängert werden. Dies sieht ein Antrag der Bundesregierung ( 16/10106) vor. Das Mandat erlaubt der Regierung, bis zu 250 Soldaten im Rahmen der UNAMID-Mission der Vereinten Nationen in den Sudan zu entsenden. Die Kosten des deutschen Einsatzes werden von der Regierung mit insgesamt 2 Millionen Euro angegeben. Nach dem Bundestagsbeschluss von 2007 ( 16/6941), der jetzt inhaltlich unverändert verlängert werden soll, stellt die Bundeswehr vor allem Lufttransportkapazitäten einschließlich Bewachung und Eigensicherung sowie Unterstützungskräfte zur Verfügung.
Die Bundesregierung will den Einsatz deutscher Soldaten bei der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) bis 15. August 2009 verlängern. Dies geht aus einem Antrag der Regierung an den Deutschen Bundestag ( 16/10104) hervor. Wie es darin weiter heißt, können im Rahmen des Mandats bis zu 75 deutsche Soldaten an der Friedensmission teilnehmen. Die Kosten werden auf 1,4 Millionen Euro für ein Jahr veranschlagt. Nach Ansicht der Bundesregierung leisten die deutschen Soldaten einen wichtigen und international angesehenen Beitrag zur dauerhaften Überwindung des Sudan-Konflikts. UNMIS soll als Beobachtungsmission die Einhaltung des 2005 geschlossenen Friedensabkommens überwachen und die früheren Kriegsparteien bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens unterstützen.
Deutschland hat im Jahr 2006 insgesamt 8,3 Milliarden die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben. Das geht aus dem "13. Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung" hervor ( 16/10038), in dem die Regierung unter anderem über den Stand der Einhaltung der Millenniumsziele , die die Vereinten Nationen im Jahr 2000 beschlossen hatten, informiert. Dabei handelt es sich um das erste so genannte Weißbuch zur Entwicklungspolitik, das über Ziele und Strategien der Bundesregierung in diesem Bereich Auskunft gibt.
Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft konsequent für die Umsetzung der EU-Leitlinien gegen die Todesstrafe eingesetzt. Deutschland habe mit dem "Aktionsplan Todesstrafe" die Grundlage für eine Resolution gegen die Todesstrafe in der UN-Vollversammlung gelegt, heißt es in einem entsprechenden Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen ( 16/10037). Es gebe einen weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe.