Die Aufgabe der Polizei besteht laut Grundgesetz in der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit. Die Polizeien der Bundesländer werden dazu auf länderspezifische Weise in den Bereichen Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und -prävention sowie Verkehrssicherheit tätig. Die Kompetenzen des Bundes sind auf den Bundesgrenzschutz, auf die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei sowie auf die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung begrenzt (GG, Artikel 73). Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) unterstehen dem Bundesminsterium des Innern (BMI). Personalpolitisch haben sie erheblich von der (nicht erst seit dem 11. September 2001) veränderten Sicherheitslage profitiert.
Innere Sicherheit, für welche die Polizeien der Länder und des Bundes gemeinsam zuständig sind, reicht längst über "innere" Sicherheit hinaus. Das beginnt bei der Vermischung ehemals scharf getrennter Sicherheits- und Kompetenzbereiche äußerer und innerer Sicherheit, also jenen des Militärs mir jenen der Polizei und Geheimdienste, setzt sich mit der Ausweitung staatlicher Befugnisse fort und endet bei der Europäisierung oder gar Globalisierung der Aufgaben der inneren Sicherheit.
Hierunter fällt auch die am 12.November 2008 durch den Bundestag beschlossene Reform des BKA-Gesetzes, die unter anderem heimliche Online-Durchsuchungen ermöglichen wird. Während das BKA bislang nur für die Strafverfolgung zuständig ist, soll es künftig auch präventiv, das heißt im Vorfeld eines Verdachts ermittelnd tätig werden. Kritisiert wird, dass dadurch das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, wonach das BKA keine nachrichtendienstlichen Aufgaben und Befugnisse haben darf, tangiert, wenn nicht gar überschritten wird.