In der langen Reihe der Themenhefte von "Aus Politik und Zeitgeschichte" ist eine Vielzahl politischer, sozialer und historischer Themen aufgegriffen worden. Auch Fragen der Sicherheit wurden immer wieder behandelt oder es wurde aus verwaltungswissenschaftlicher Perspektive die Rolle und Funktion verschiedener Akteure der Legislative, Exekutive und Judikative diskutiert. Die Polizei war bislang kein Thema. Aber nicht nur in APuZ, auch in den anderen politikwissenschaftlichen Zeitschriften und Büchern ist die Analyse der Polizei und ihres Handelns allenfalls als randständig einzustufen. Zwar hat in den vergangenen 15 Jahren die sozialwissenschaftliche Betrachtung dieses Sujets zugenommen, aber etabliert hat sich die Fragestellung innerhalb der scientific community bislang nicht.
Dies mag verwundern, wenn bedacht wird, dass Polizei und Politik gemeinsame etymologische Wurzeln haben und das griechische Wort polis für die Stadt und im Weiteren für Stadtverwaltung bzw. Regelung von Gemeinwesen steht. Auch wissenschaftsgeschichtlich wäre in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die Staatswissenschaft mit ihrem Teilelement der Rechtswissenschaft im 19.Jahrhundert als "Policeywissenschaft" 1 firmierte - aus der sich dann unter anderem die Staatsökonomie respektive Volkswirtschaftslehre und die Politikwissenschaft entwickelten.
Weiterhin gibt zu denken, dass die Polizei mit circa 310 000 Beschäftigten nach dem Bildungswesen den zweitgrößten Fachanteil beim Personal des öffentlichen Dienstes in Deutschland stellt 2 und in der Exekutive eine herausgehobene Position inne hat. Polizei ist zudem eine besonders öffentliche und stets präsente Form von Staatlichkeit. Kaum ein Tag vergeht, an dem sie nicht von jeder Bürgerin oder jedem Bürger im Streifenwagen gesehen wird, an dem diese nicht das Martinshorn hören, eine Geschwindigkeitskontrolle fürchten, sich in der Tageszeitung über Aktivitäten der Polizei informieren oder dieser bei der abendlichen Unterhaltung vor dem Fernsehgerät oder im Kriminalroman begegnen.
Und dennoch hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dieser Organisation "keine Konjunktur" - vielleicht sogar weil die Polizei so alltäglich ist?
Grundsätzlich gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Aussage: "Polizei ist Ländersache". Das Grundgesetz beschränkt die polizeiliche Kompetenz des Bundes in Art. 73 (5) GG auf den Grenzschutz (der vom Bundesgrenzschutz wahrgenommen wurde, der seit 2005 Bundespolizei heißt), sowie auf die "Zusammenarbeit des Bundes und der Länder (...) in der Kriminalpolizei (...) sowie (auf) die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung" (Art. 73 (10) GG). Auf der Bundesebene sind somit die beiden Polizeien - Bundespolizei (BPol) und Bundeskriminalamt (BKA) - aktiv, 3 die jedoch gemäß der organisationsbezogenen Gesetze nur in spezifischen Fällen Kompetenzen besitzen und den Länderpolizeien nicht allgemein übergeordnet sind. 4
Die Hauptlast der polizeilichen Aktivität liegt bei den Ländern. 5 Diese sind zuständig für die vielfältigen Aufgaben in den Bereichen der Gefahrenabwehr, der Kriminalitätskontrolle und -prävention sowie für die Verkehrssicherheitsarbeit. Dabei verfügen die Länderpolizeien über eine große Palette polizeilicher Einheiten und Dienstarten: 6 Einsatz- und Streifendienste, Kriminalkommissariate für den Ermittlungsdienst, Verkehrsdienste und Verkehrskommissariate, Bezirksdienste mit dem ortsnahen und ortsverbundenen Ansprechpartner, Präventionseinrichtungen für Kriminalität und Verkehr (z.B. die Verkehrspuppenbühne, die in Schulen und Kindergärten aktiv ist), Hubschrauberstaffel, Mobile Einsatzkommandos, Spezialeinsatzkommandos, Hundertschaften, Hundestaffeln, Autobahnpolizei, Wasserschutzpolizei - um nur die wichtigsten zu nennen.
Die Behördenorganisation innerhalb der Polizeien ist in keiner Form einheitlich. Gönnt sich etwa Nordrhein-Westfalen zurzeit noch 50 Behörden in Form von Polizeipräsidien, Landratsbehörden und drei spezialisierten Landesämtern, die direkt dem Innenministerium unterstehen, so verfügt Hessen über drei zentrale Polizeibehörden und sieben Flächenpräsidien unter dem Landespolizeipräsidium. 7
Während manche dieser Organisationsvarianten historisch beeinflusst sind, sind andere das Resultat von Reformprozessen, die mit ihren jeweiligen Ergebnissen auch die polizeipolitischen Überlegungen der Länderregierungen und ihrer Innenministerien widerspiegeln. Hier zeigt sich vor allem in den letzten zehn Jahren eine intensivere Orientierung an Effektivitäts- und Effizienzüberlegungen, an der Einführung betriebswirtschaftlich motivierter Steuerungsmodelle sowie an einer Programmdiskussion, die sich vor allem an der Bestimmung von "polizeilichen Kernaufgaben" orientiert. Letztlich wird so eine Neubestimmung des polizeilichen Auftrags im Spektrum von Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und anderen Sicherheitsaufgaben zwischen Staat, Kommune, Gesellschaft und privaten Sicherheitsdiensten vorbereitet. 8
Die Polizei befindet sich als Organisation mit ihren Strukturen und Programmen beständig auf der politischen - wenngleich nicht unbedingt auf der (medien-) öffentlichen Agenda. Die Diskussionen über Aufbau, Organisation, Personal und Ausbildung, Eingriffs- und Kontrollkompetenzen, Polizeiaufsicht sowie hinsichtlich der Position der Polizei innerhalb der öffentlichen Verwaltung bewegen sich immer in einem Spannungsverhältnis von Stabilität und Veränderung. 9 Die polizeipolitische Diskussion war in den vergangenen Jahren vor allem bestimmt durch Fragen - zum organisatorischen Aufbau der Polizei, wobei gerade die Flächenstaaten eine Reduktion der Behördenzahl anstrebten, die einerseits die polizeiliche Präsenz sichern, andererseits jedoch den Verwaltungsüberbau reduzieren und die Einsatzbelastungen zwischen den Behörden ausgleichen sollte; 10- zu Führungsstrukturen und Steuerungsfragen 11 in der Polizei oder auch - zu einzelnen Kompetenzen der Polizeien, z.B. dem "finalen Rettungsschuss", der Videoüberwachung des öffentlichen Raumes, zur "Schleierfahndung" oder des "Unterbindungsgewahrsams".
Polizeipolitische Debatten wurden auch im Rahmen der übergreifenden sicherheitspolitischen Diskussionen geführt. Mit dem Ziel der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind beispielsweise die Fragen nach den Bedingungen der Kooperation von Polizei und Geheimdiensten oder auch des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren geprüft worden. Heftige Kontroversen löste 2007/08 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit seinen Anregungen aus, den Gefahrenabwehr- und Präventionsauftrag des Bundeskriminalamts auszuweiten und dem BKA hierfür neue Ermittlungsinstrumente zu bewilligen (Stichwort: Online-Untersuchung).
Angesichts des Maastricht-Vertrages und der Anforderungen des Schengen-Raumes wurde polizeipolitisch über die Europäisierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit beraten, und mit den Behörden EUROPOL und EUROJUST sind neue Einrichtungen geschaffen worden, welche die Sicherheitsarchitektur und die Bedingungen der Bekämpfung schwerer Kriminalität verändert haben. Das hat sich auch auf die Arbeit der Länderpolizeien, von BKA und Bundespolizei ausgewirkt. 12
Bei der Betrachtung der parteipolitischen Prägung der Polizeipolitik wird deutlich, dass die Unterschiede zwischen den großen Parteien Union und SPD in vielerlei Hinsicht nicht sehr groß sind und dass auf diesem Feld bereits seit langem eine "Große Koalition" besteht. Ausschlaggebend dafür sind sowohl ideologische Berührungspunkte der Volksparteien als auch realpolitische Handlungsinterpretationen. Zudem wirkt die "Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder" mit dem Bundesminister als Gast stark harmonisierend auf die Politik. 13
Im Spektrum der wissenschaftlichen Analyse der Polizei hat die Rechtswissenschaft eine besondere Bedeutung, die sich zum Beispiel mit den Eingriffskompetenzen der deutschen Polizeien, 14 mit Polizeirecht, Datenschutz, Fahndungsansätzen aus international vergleichender Perspektive oder der Position der Polizei im System der Strafverfolgung befasst. 15
Neben dieser normativen Betrachtung der Polizei hat sich seit Mitte der 1990er Jahre die empirische Polizeiforschung der Sozial- und Geisteswissenschaften entwickelt. Die verschiedenen disziplinären, theoretischen und methodischen Feldzugänge im Bereich der Forschung in, für und über die Polizei 16 decken ein recht breites Feld ab, das hier nur in Ansätzen und mit keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit skizziert werden soll:
Die Politikwissenschaften nähern sich dem Bereich im Rahmen der Politikfeldanalyse zur Inneren Sicherheit, wobei die Polizeipolitik hier neben der Kriminal- und der Justizpolitik steht. Innerhalb dieses Feldes werden unter dem Aspekt der Polizei als Objekt der Polizeipolitik unter anderem die Aufgabenstellung, die Ausstattung, die Ausbildung, das Leitbild und die Kompetenzen der Polizei betrachtet. 17 Im Rahmen der Akteursanalyse steht aber auch die Betrachtung der Polizei als Subjekt der Polizeipolitik im Blickpunkt: Wie bewertet die Polizei - mit ihrer Führungselite oder auch über die Gewerkschaften und Standesorganisationen - ihre Stellung im Bereich der Sicherheitsproduktion, welche polizeirechtlichen und eingriffstechnischen Kompetenzen möchte sie erhalten, wie bewertet sie die eigene Handlungsfähigkeit und welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen und in politische Forderungen umgewandelt? Schließlich wird die Polizei als Subjekt in der Kriminal- und Justizpolitik untersucht; so wird etwa analysiert, wie sie zu Strafen und Strafrahmen, Kriminalisierung bzw. Entkriminalisierung von Verhaltensweisen oder zur Strafverfolgung steht.
Die Geschichtswissenschaften widmen sich insbesondere im Bereich der Neueren und Neuesten Geschichte der Polizei, wobei unter anderem die vom damaligen preußischen Innenminister Carl Severing initiierten Ansätze der Entmilitarisierung bzw. Zivilisierung der Polizei sowie die Rolle der Polizei in den Auseinandersetzungen zwischen den extremen Parteien am Ende der Weimarer Republik betrachtet werden. Aus nachvollziehbaren Gründen wird aber vor allem die Polizei im Nationalsozialismus erforscht. 18 In jüngerer Zeit werden Forschungen zur eigenen Behördengeschichte von Polizeien in Auftrag gegeben, um den "braunen Wurzeln" 19 nachzugehen. Zudem wird von Historikern der polizeiliche Wiederaufbau in beiden deutschen Staaten analysiert, wobei wiederum die Fragen der Entmilitarisierung, Zivilisierung und Demokratisierung im Zentrum stehen. 20
Die Soziologie greift vor allem die Binnenperspektive der Polizei auf. Jo Reichertz und Nobert Schröer widmen sich beispielsweise mit Ansätzen einer sich wissenssoziologisch verstehenden und strukturanalytisch arbeitenden qualitativen Sozialforschung dem Handeln von Polizistinnen und Polizisten. 21 Kultursoziologisch analysiert Rafael Behr die Institution. Mit seiner Betrachtung der Cop Culture 22 in Abgrenzung zur politisch formulierten und von den Polizeiführern als Credo vertretenen Police Culture hat er neue Deutungsmuster aufgezeigt, die dazu beitragen, Widersprüchlichkeiten in der polizeilichen Außendarstellung und dem polizeilichen Handeln zu verstehen. Andere soziologische Ansätze sind zum Beispiel der Integration von Frauen und Migranten und Migrantinnen in die Polizei gewidmet; es wird nach der Rekrutierung, Ausbildung und Sozialisation von Polizeibeamten gefragt oder es werden die Ursachen und Wirkungen von Polizeiskandalen in der Organisation analysiert. 23
Die Psychologie hat auf die Polizei bezogene Schwerpunkte bei der Verbesserung und Erweiterung von deren Handlungskompetenz. Beispielhaft zu nennen sind das psychologisch adäquate und zielführende Verhalten in Krisensituationen wie Geiselnahmen und Entführungen, bei der Deeskalation von gewaltträchtigen Lagen oder im Umgang mit Menschenmassen sowie die psychologisch geschulte Vernehmungstechnik. Ferner greift die Psychologie die Problematik der Belastungsstörungen von Polizisten auf. Das betrifft etwa die Nachsorge nach schweren Unfällen, grausamen Verbrechen oder eigenem Schusswaffeneinsatz. 24
Innerhalb des relativ kleinen Zirkels, der sich mit der Polizei und dem Polizieren befassenden Wissenschaftler wird kontrovers diskutiert, ob die Forschungen in, für und über die Polizei als sich gegebenenfalls ergänzende disziplinäre Analysen stünden, ob es möglich sei, diese als "Polizeiwissenschaften" zu betrachten, oder ob es sogar sinnvoll sei, von einer inter- oder gar transdisziplinären Polizeiwissenschaft (im Singular) zu sprechen. In einer grundlegenden Darstellung zeigt Hans-Jürgen Lange, welche spezifischen Möglichkeiten und Grenzen der Konzeption fachdisziplinärer bzw. interdisziplinärer Polizeiforschung bzw. einer transdiziplinären oder integrativen Polizeiwissenschaft bestehen, welche Voraussetzungen bei der Feldbestimmung zu bedenken und welche akademischen Konsequenzen mit den jeweiligen Sichtweisen verbunden sind. 25 Im Ergebnis steht er der Herausbildung einer Polizeiwissenschaft aus wissenschaftssoziologischen Überlegungen skeptisch gegenüber. Da die methodischen Zugänge zu disparat seien, sei eine eigenständige Theoriebildung kaum zu erwarten, ebensowenig eine Institutionalisierung in der Wissenschaftslandschaft.
Thomas Feltes hat die Diskussion 2007 noch einmal aufgegriffen und die verschiedenen Interpretationen der Polizeiwissenschaft bzw. der Polizeiwissenschaften systematisiert. 26 Wie Hans-Jürgen Lange kommt er jedoch zu einem relativ ernüchternden Ergebnis und sieht diverse Schwierigkeiten bei der Herausbildung einer Polizeiwissenschaft, wenn diese nicht "einen übergreifenden, interdisziplinären und transnationalen Ansatz zur Analyse Innerer Sicherheit" verfolge.
Unabhängig von dem oben angesprochenen Disput über Polizeiforschung versus Polizeiwissenschaft gibt es seit Mitte bzw. Ende der 1990er Jahre Zeichen einer Etablierung einer Polizeiforschung und -wissenschaft. Diese findet in verschiedenen Bereichen statt, die für die wissenschaftliche Stabilisierung des Feldes - bzw. jedes akademischen Feldes - unabdingbar sind.
Die Anbindung erfolgt an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen. Dabei käme eigentlich den Polizei ausbildenden Fachhochschulen eine Schlüsselfunktion bei der Institutionalisierung der Polizeiforschung zu. Diese bzw. die Fachbereiche Polizei an den Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes sowie die 2007 in Niedersachsen gegründete Polizeiakademie bilden den Nachwuchs des gehobenen Polizeivollzugsdienstes aus. Zu dieser Ausbildung gehört neben den polizeifachlichen Kenntnissen auch die wissenschaftliche bzw. wissenschaftsfundierte Lehre in den Rechts-, Sozial- und Kriminalwissenschaften. So wäre es nur konsequent, wenn die hier lehrenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ihren thematischen Bezügen sowie dem privilegierten Feldzugang zur Organisation Polizei auch die Etablierung einer Polizeiwissenschaft forcieren würden.
Zwar kommen von diesen Wissenschaftlern und aus diesen Fachhochschulen wichtige Impulse und das personelle Fundament, aber die institutionellen Bedingungen sind nicht hinreichend, um eine Polizeiforschung tragen zu können. So verweist etwa Clemens Lorei nach einer Studie über die Forschungsbedingungen auf teilweise erhebliche Beschränkungen, beispielsweise bei der Bibliotheksausstattung, den Forschungsetats und der Freistellung der Lehrenden für Forschungsaufgaben, sowie auf die geringe Wertigkeit wissenschaftlicher Aktivitäten bei Beförderungen und Berufungen. 27 Auch Hans-Gerd Jaschke konstatierte bereits im Jahr 2000 entsprechende institutionelle Grenzen. 28 Um es bildhaft zu formulieren: An den Polizei ausbildenden Fachhochschulen wachsen einige durchaus schön anzusehende Polizeiforschungsblümchen, jedoch besteht kein stabiles Wurzelwerk, das ihr dauerhaftes Gedeihen sichern könnte.
Allerdings ist eine Veränderung möglich, das policy-window ist zurzeit geöffnet. Mit dem Bologna-Prozess geraten auch die Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes unter den Druck, ihre Studiengänge von den bisherigen Diplomen auf den Bachelor-Grad umstellen zu müssen. Hiermit verbunden sind verstärkte Anforderungen, die Wissenschaftlichkeit der Studien zu sichern, mit Forschung zu verknüpfen und auch mehr wissenschaftlich qualifiziertes, statt vorrangig polizeilich sozialisiertes Personal einzusetzen. Die Professoren werden ebenso wie an anderen Hochschulen bezahlt; die im Besoldungssystem vorgesehene Leistungsabhängigkeit des Gehaltes initiiert (voraussichtlich) bei den Stelleninhabern auch Forschungsaktivitäten. Ferner forciert die durch die "Bachelorisierung" erstmals ernsthaft geforderte Angleichung der Qualität der Studienergebnisse an die Bachelorabschlüsse von Universitäten und allgemeinen Fachhochschulen auch die Einforderung von wissenschaftlichen Ergebnissen. Mit dem Bologna-Prozess wurden so direkt und mittelbar drei wichtige Voraussetzungen für erhöhte Forschungsaktivitäten geschaffen.
Die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes an den Fachhochschulen wird ergänzt durch jene für den höheren Dienst. Diese wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst am "Polizei-Institut Hiltrup" (bei Münster) geleistet, das 1973 in "Polizei-Führungsakademie" umbenannt wurde. Diese, im Polizeijargon immer nur PFA genannte Einrichtung, war für die Aus- und Fortbildung des höheren Polizeidienstes des Bundes und der Länder zuständig. Im Jahr 1998 beschloss die Innenministerkonferenz die PFA zur Deutschen Hochschule der Polizei umzuwandeln. 29 Mit dem 2005 erlassenen "Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei" (DHPolG) begann die Transformation von der PFA zur DHPol, die sich sowohl im Institutsnamen als auch in einem neuen Master-Studiengang sowie in Veränderungen in der Personalstruktur zeigt. Paragraf 4 Abs. 2 des DHPolG legt fest, dass über die Bildungsarbeit hinaus "die Hochschule die Aufgabe (hat), die Polizeiwissenschaft durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung zu pflegen und zu entwickeln." Mit diesem Auftrag knüpft die DHPol einerseits an die aktuellen Diskussionen zu Polizeiforschung und Polizeiwissenschaft an, andererseits wird damit an die dem Polizei-Institut bereits 1947 zugewiesene Rolle als "Pflegestätte für die Polizeiwissenschaft" erinnert.
Im Herbst 2007 wurde an der DHPol mit Joachim Kersten die erste Professur für Polizeiwissenschaft besetzt. Es ist zu erwarten, dass die Denomination der Professur auch an den Polizeifachhochschulen - wie schon 2008 in Nordrhein-Westfalen - zur Ausweisung entsprechender Stellen führen wird, so dass der Diskurs sich innerhalb dieser Hochschulszene verstärken dürfte.
Jenseits der Polizeihochschulen findet sich bundesweit bislang nur eine explizite Professur für Polizeiwissenschaft. Thomas Feltes, vormals Rektor der baden-württembergischen Hochschule für Polizei, hat an der Ruhr-Universität Bochum den "Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft" inne. Dort, aber auch an den anderen kriminologischen Universitätslehrstühlen und -instituten, sind polizeiwissenschaftliche Fragestellungen und Polizeiforschung neben anderen Kriminologiethemen angesiedelt und eher als "unter Anderem" einzustufen.
Der bisherige Mangel an Professuren kann auch als Indiz für die noch nicht erfolgte Etablierung der Polizeiwissenschaft gewertet werden, während sich die Polizeiforschung durchaus als Themengebiet an mehreren juristischen und sozialwissenschaftlichen Lehrstühlen etabliert. Aber auch an diesen Lehrstühlen und Instituten sowie an außeruniversitären Forschungseinrichtungen (beispielhaft seien das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen in Hannover, das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg oder die Forschungsgruppe Polikon am Rhein-Ruhr-Institut für Sozialforschung und Politikberatung RISP in Duisburg genannt) ist die Polizeiforschung nur ein Thema neben anderen.
Dies verweist auf die Notwendigkeit, die Forschungsgemeinschaft in übergreifenden Arbeitskreisen zusammenzuführen und den Austausch zu fördern, gemeinsame Projekte zu initiieren und die Repräsentanz des Arbeitsgebiets durch Publikationen zu sichern. Im Jahr 1995 gründete sich der interdisziplinäre "Arbeitskreis Innere Sicherheit" (AKIS), 30 dem inzwischen über 240 Forschende aus Geschichtswissenschaft, Kriminologie, Politikwissenschaft, Soziologie und Rechtswissenschaft angehören. Der AKIS ist mit den politologischen Mitgliedern auch als Arbeitskreis Politikfeldanalyse Innere Sicherheit in der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft (DVPW) vertreten und hat mit den eher soziologisch orientierten Mitgliedern bereits mehrfach Ad-hoc-Gruppen bei den Soziologie-Kongressen der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) organisiert.
Neben dem AKIS ist vor allem noch der 1999 entstandene Arbeitskreis "Empirische Polizeiforschung" 31 zu nennen. Dieser Arbeitskreis spricht vor allem sozialwissenschaftliche Polizeiforscher aus dem Umfeld der Polizeifachhochschulen an, aber auch Wissenschaftler aus Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen, und führt diese auf jährlich stattfindenden Fachtagungen zur Diskussion mit der Polizeipraxis zusammen.
Weitere Netzwerke sind die Deutsche Gesellschaft für Polizeigeschichte sowie der Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP) für die Historiker und die Juristen, die im Feld der Polizeiforschung aktiv sind.
Essentiell für die weitere wissenschaftliche Etablierung der Polizeiforschung sind neben den Verankerungen an Hochschulen und der Vernetzung in Arbeitskreisen vor allem auch fachliche Publikationen. Der AKIS-Vorsitzenden Hans-Jürgen Lange betreut die Schriftenreihe "Studien zur Inneren Sicherheit", in der strukturierte Sammelbände und Monografien erscheinen; der Arbeitskreis Empirische Polizeiforschung publiziert Tagungsdokumentationen sowie Einzelbände - um hier nur zwei Beispiele zu nennen. Zudem wird in "Polizei und Wissenschaft" und anderen Zeitschriften mit den Themengebieten etwa der Kriminologie oder Kriminalistik auch Polizeiforschung behandelt, ist aber dort eher verstreut als konzentriert.
Angesichts der Bedeutung der Polizei für Staat und Gesellschaft ist deren wissenschaftliche Analyse bislang allenfalls als rudimentär zu bezeichnen. Anders als etwa in den USA, Großbritannien oder auch den Niederlanden, in denen sich die police science entwickeln und etablieren konnte, erfreuen sich Polizeiforschung und Polizeiwissenschaft in Deutschland erst seit Mitte der 1990er Jahre eines langsam wachsenden akademischen Interesses. Die Verankerung an Universitäten und Hochschulen sowie die Vernetzung über Arbeitskreise und Publikationen hat zwar begonnen. Um die weitere Etablierung zu forcieren, fehlt dem Feld aber häufig die Akzeptanz und Unterstützung aus den Innenministerien und den Polizeien (die hinter der Polizeiforschung noch teilweise "Scharlatanerie" vermuten 32 ). So sehr und so gern die Polizei etwas über die Bürgerinnen und Bürger erfahren möchte, so sehr fremdelt sie selbst gegenüber der Wissenschaft, die mehr über sie wissen möchte und ihr vielleicht Unangenehmes sagen könnte. Und solange die Polizei sich der Kritik nicht stellen will, wird auch die Wissenschaft nur schwer den Feldzugang bekommen, der für die Forschung unabdingbar ist. So kann sich die Annäherung der beiden Welten wohl nur langsam ergeben.
1 Vgl. Hans Maier,
Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre, München
19802.
2 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.),
Personal des öffentlichen Dienstes, Fachserie 14, Reihe 6
(2006), Wiesbaden 2007.
3 Vgl.
http://www.bundestag.de/parlament/verwalt/polizei/index.html.
4 Vgl. hierzu den Beitrag von Martin H.
W. Möllers und Robert Chr. van Ooyen in diesem Heft.
5 Vgl. den Beitrag von Hermann
Groß in diesem Heft.
6 Die Polizeien der Länder
bezeichnen die einzelnen Einheiten sehr unterschiedlich, so dass
die gewählten Begrifflichkeiten ggf. von dem regional
gewohnten Vokabular abweichen.
7 Eine Beschreibung der
Aufbauorganisationen der verschiedenen Länderpolizeien findet
sich in: Hermann Groß/Bernhard Frevel/Casten Dams (Hrsg.),
Handbuch der Polizeien Deutschlands, Wiesbaden 2008.
8 Vgl. hierzu etwa Henning van den
Brink/André Kaiser, Kommunale Sicherheitspolitik zwischen
Expansion, Delegation und Kooperation, in APuZ, (2007) 12, S. 4 -
11; Peter Stegmaier/Thomas Feltes, ,Vernetzung` als neuer
Effektivitätsmythos für die ,innere Sicherheit`, in:
ebd., S. 18 - 25 (Themenheft "Innere Sicherheit im Wandel").
9 In dem von Jochen Christe-Zeyse
herausgegeben Sammelband "Die Polizei zwischen Stabilität und
Veränderung. Ansichten einer Organisation", Frankfurt/M. 2006,
werden verschiedene Perspektiven zu diesem Spannungsverhältnis
der "Polizei (als) Organisation ganz eigener Art" aufgezeigt.
10 Vgl. exemplarisch für diese
Überlegungen den so genannten Scheu-Bericht "Neuorganisation
der Polizeibehörden. Bericht der Kommission" für
Nordrhein-Westfalen, in: www.spd-fraktion.
landtag.nrw.de/spdinternet/www/startseite/Dokumentenspeich
er/Dokumente/AK_08/scheugutachten.pdf (2.7. 2008).
11 Vgl. Hans-Jürgen
Lange/Jean-Claude Schenck, Polizei im kooperativen Staat.
Verwaltungsreform und Neue Steuerung in der Sicherheitsverwaltung,
Wiesbaden 2004.
12 Vgl. den Beitrag von Wilhelm
Knelangen in dieser Ausgabe.
13 Vgl. Hermann Groß/Bernhard
Frevel/Carsten Dams, Die Polizeien in Deutschland, in: dies. (Anm.
7), S. 33ff.
14 Vgl. etwa Hans Lisken/Erhard
Denninger (Hrsg.), Handbuch des Polizeirechts, München
2007.
15 Vgl. den Beitrag von Michael
Bäuerle in diesem Heft.
16 Vgl. Thomas Ohlemacher/Karlhans
Liebl, Empirische Polizeiforschung: Forschung in, für und
über die Polizei, in: dies. (Hrsg.), Empirische
Polizeiforschung: Interdisziplinäre Perspektiven in einem sich
entwickelnden Forschungsfeld, Herbolzheim 2000, S. 7.
17 Vgl. Bernhard Frevel,
Politikfeldanalyse Innere Sicherheit, in: ders. u.a.,
Politikwissenschaft. Studienbuch für die Polizei, Hilden 2006,
S. 103.
18 Die Aufarbeitung der
Polizeigeschichte wird auch an den Polizei-Fachhochschulen
intensiviert. So besteht z.B. an der FH öffentliche Verwaltung
NRW eine "Dokumentations- und Forschungsstelle für Polizei-
und Verwaltungsgeschichte" und verfügt die FH der Polizei
Brandenburg über ein "Zentrum der Zeitgeschichte der
Polizei".
19 In Anlehnung an das Buch von Dieter
Schenk, Die braunen Wurzeln des BKA, Frankfurt/M. 2003. Das BKA
begann im Herbst 2007 mit einer kleinen Tagungsreihe die
historische Aufarbeitung. Andere Polizeipräsidien, z.B.
Köln, Bonn und Düsseldorf analysierten ihre lokalen
Verstrickungen.
20 Vgl. den Beitrag von Carsten Dams in
diesem Heft.
21 Vgl. Jo Reichertz/Norbert
Schröer (Hrsg.), Hermeneutische Polizeiforschung, Opladen
2003.
22 Rafael Behr, Cop Culture - Der
Alltag des Gewaltmonopols. Männlichkeit, Handlungsmuster und
Kultur in der Polizei, Opladen 2000; sowie ders., Polizeikultur.
Routinen - Rituale - Reflexionen. Bausteine zu einer Theorie der
Praxis der Polizei, Wiesbaden 2006.
23 Beachtenswert ist zum Beispiel die
Auseinandersetzung mit Fremdenfeindlichkeit in der Polizei von
Manfred Murck u.a. (Hrsg.), Immer dazwischen - Fremdenfeindliche
Gewalt und die Rolle der Polizei, Hilden 1993.
24 Einen Überblick über
polizeipsychologische Fragestellungen vermitteln z.B. Max
Hermanutz/Christiane Ludwig/Peter Schmalzl, Moderne
Polizeipsychologie in Schlüsselbegriffen, Stuttgart 2001;
Clemens Lorei (Hrsg.), Polizei und Psychologie, Frankfurt/M.
2007.
25 Vgl. Hans-Jürgen Lange,
Polizeiforschung, Polizeiwissenschaft oder Forschung zur Inneren
Sicherheit? - Über die Etablierung eines schwierigen
Gegenstandes als Wissenschaftsdisziplin, in: ders. (Hrsg.), Die
Polizei der Gesellschaft. Zur Soziologie der Inneren Sicherheit,
Opladen 2003, S. 427 - 453.
26 Vgl. Thomas Feltes,
Polizeiwissenschaft in Deutschland. Überlegungen zum Profil
einer (neuen) Wissenschaftsdisziplin, in: Polizei &
Wissenschaft, (2007) 4, S. 2 - 21.
27 Vgl. Clemens Lorei, Polizei -
Zwischen Erfahrungsberuf und Wissenschaftsbedarf, in: Bernhard
Frevel/Karlhans Liebl (Hrsg.), Stand und Perspektiven der
Polizeiausbildung, Frankfurt/M. 2007.
28 Vgl. Hans-Gerd Jaschke, Zum
Reformbedarf der Polizeiausbildung, in: FHVR - Fachhochschule
für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (Hrsg.), Modernisierung
durch Ausbildung - Innovationsdruck und Innovation in
Studiengängen für den öffentlichen Sektor.
Beiträge der Hochschule, Nr. 16, Berlin 2000, S. 73 -
83.
29 Vgl. Hans-Joachim Heuer, Prozesse
der Elitenformierung bei der Polizei. Zur Soziologie der
Polizei-Führungsakademie, in: Hans-Jürgen Lange (Hrsg.),
Die Polizei der Gesellschaft. Zur Soziologie der Inneren
Sicherheit, Opladen 2003, S. 157 - 175.
30 Vgl. www.ak-innere-sicherheit.de
(2.7. 2008).
31 Vgl.
www.empirische-polizeiforschung.de (2.7. 2008).
32 Vgl. Alexander Pick,
Polizeiforschung zwischen Wissenschaft und Scharlatanerie, in:
Kriminalistik, (1995) 11, S. 697 - 703.