Flugreisen
FDP-Antrag zur Überprüfung der Vorgaben für Handgepäck scheitert
Es bleibt bei exakt 100 Milliliter pro Flasche im wiederverschließbaren Plastikbeutel: Der Bundestag hat am 4. Dezember einen Antrag der FDP-Fraktion ( 16/6641) abgelehnt, der darauf abzielte, die bestehenden EU-Sicherheitsregeln für das Handgepäck im Luftverkehr überprüfen zu lassen. Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD folgten damit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/9139). Die Liberalen hatten die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Beschränkungen für Flüssigkeiten auf ihre Notwendigkeit hin durch die EU-Kommission prüfen und gegebenenfalls aufheben zu lassen.
Flüssigsprengstoff sei "nach wie vor ein realistisches Tatmittel für einen terroristischen Anschlag", begründete Clemens Binninger (CDU/CSU) die Ablehnung. Da es bislang keine geeigneten Geräte zum Aufspüren gefährlicher Flüssigkeiten gebe, sei die Regelung notwendig, betonte auch Gerold Reichenbach (SPD). Sobald es Alternativen gebe, werde man sich einer Aufhebung nicht verschließen. Solange aber "können wir kein Risiko eingehen".
Gisela Piltz (FDP) bezweifelte erneut die Eignung der Beschränkungen. Sie verwies zudem auf die großen Mengen Parfüm, Shampoos und Getränke, die an den Flughäfen vernichtet würden. Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte die uneinheitliche Handhabung der Vorgaben. Als "vollkommen bürgerunfreundlich" bezeichnete Jan Korte von der Linksfraktion die Regelung; "Nutzen und die Verhältnismäßigkeit" seien fraglich.
Ein Teil des Antrags der FDP hat sich bereits erledigt. Die Liberalen hatten - ähnlich wie schon das Europäische Parlament - eine Veröffentlichung der Verbotsliste gefordert, die noch bis vor kurzem geheim gehalten wurde. Das hat auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt. Ein österreichisches Gericht legte ihm 2006 die Frage vor, ob solche nicht veröffentlichten EG-Verordnungen überhaupt verbindlich seien. Die Generalanwältin Eleanor Sharpston kam im April dieses Jahres zu einem klaren Entscheidungsvorschlag: Die Verordnung sei "rechtlich inexistent". Gebunden ist der Gerichtshof daran zwar nicht; meistens folgen die Richter dem Votum der Generalanwälte jedoch. Eine Entscheidung steht noch aus.
Mittlerweile kann jeder die Verbote und Ausnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union vom 19. August 2008 selbst nachlesen: Die EU-Kommission hat eine konsolidierte Fassung der EG-Verordnung erlassen und veröffentlicht, "im Interesse der Klarheit und Verständlichkeit". Immerhin sei die Ursprungsverordnung aus dem Jahr 2003 insgesamt 14 Mal verändert worden, heißt es in der neuen Fassung zur Begründung.
Die EG-Verordnung 820/2008 enthält nicht nur Vorschriften über Flüssigkeiten im Handgepäck. Verboten sind Waffen aller Art, aber auch Skateboards, Schlittschuhe und Angelruten.