1. Antrag von Volker Kauder, Johannes Singhammer u.a.: Dem Gesetzentwurf ( 16/11106) haben sich bisher weite Teile der Union angeschlossen. Der Entwurf zielt auf eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Er sieht eine gesetzlich verankerte Beratungspflicht und eine dreitägige Bedenkzeit zwischen Beratung und Feststellung der medizinischen Indikation vor. Verzichten die Frauen auf Beratung, sollen sie dies schriftlich bestätigen, ärztliche Verstöße gegen die Beratungspflicht sollen mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Außerdem soll es eine genauere statistische Erfassung der Abbrüche als bisher geben. Zudem soll die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Materialien zum Leben mit behinderten Kindern erstellen, die den Schwangeren ausgehändigt werden sollen.
2. Der Gruppenantrag von Kerstin Griese u.a.: Der Vorschlag, den die familienpolitische Sprecherin der SPD, Kerstin Griese, unterbreitet hat, wird unter anderem von Wolfgang Thierse und Katrin Göring-Eckardt unterstützt. Er will das Schwangerschaftskonfliktgesetz so ändern, dass ein Rechtsanspruch auf weitere psychosoziale Beratung für die Frauen und die ärztliche Pflicht zur Beratung sowie eine dreitägige Frist festgeschrieben werden. Dabei soll explizit auf Beratungsstellen hingewiesen und Kontakt zu Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden vermittelt werden. Die Beratung soll ausdrücklich ergebnisoffen sein, eine detaillierte statistische Erfassung nicht stattfinden. Auch dieser Entwurf, der sich von dem Singhammer-Vorschlag nur in Details unterscheidet, sieht eine Geldbuße von 10.000 Euro für Ärzte vor, die gegen die Beratungspflicht verstoßen.
3. Der Gruppenantrag von Christel Humme u.a.: Viele SPD-Abgeordnete wollen keine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Im Antrag von Christel Humme und anderen wird gefordert, dass es künftig vor und nach der Pränataldiagnostik sowohl eine medizinische Beratung als auch den Hinweis auf die Möglichkeit psychosozialer Beratung gibt. Dieser Rechtsanspruch soll im Mutterpass vermerkt werden. Eine dreitägige Frist wäre, so Humme, "eine Bevormundung durch den Gesetzgeber". In der Praxis habe sich ohnehin gezeigt, dass die Bedenkzeit in aller Regel länger sei. Humme will zudem einen Ausbau der Fördermöglichkeiten für behinderte Kinder. Ihr Antrag wird unter anderem von Peter Struck unterstützt.
4. Der Antrag von Wolfgang Gerhardt, Cornelia Pieper u.a.: Die Liberalen fordern eine Beratungspflicht der Ärzte und psychosoziale Beratungsangebote für die Schwangeren, außerdem sieht der Antrag eine dreitätige Bedenkzeit vor. Verletzungen der Beratungspflicht sollen mit maximal 5.000 Euro Geldstrafe belegt werden. Für die Liberalen ist es wichtig, dass die Frauen ein "Recht auf Nichtwissen" haben und sich sowohl gegen Untersuchungen als auch dafür entscheiden können, bestimmte Ergebnisse nicht zu erfahren. Der Entwurf sieht auch eine genauere statistische Erfassung der Abbrüche und mehr Informationsmaterial vor.
Hinweis: Bei den hier vorgestellten Anträgen handelt es sich um die bis Redaktionsschluss vorliegenden Dokumente.