Cannabis und daraus hergestellte Wirkstoffe werden nicht zur medizinischen Behandlung freigegeben. Der Gesundheitsausschuss hat am 3. Dezember zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7285) und Die Linke ( 16/9749) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt. Die Abgeordneten aller Fraktionen sprachen sich allerdings dafür aus, den Einsatz von Cannabis-Wirkstoffen wie Dronabinol unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern.
Die Grünen betonten, in den bisherigen Beratungen und einer Anhörung zum medikamentösen Einsatz von Cannabis oder Wirkstoffen aus Cannabis sei deutlich geworden, dass es offenbar Probleme bei der Versorgung von Schwerstkranken mit Cannabis-Wirkstoffen gebe. Das liege unter anderem an einer rigiden Genehmigungspraxis. Die Linke, die in ihrem Antrag unter anderem die Freigabe des Anbaus von Cannabis für Schwerstkranke fordert, widersprach der Befürchtung, der Einsatz von Cannabis als Medikament könne zu Abhängigkeit führen. Dieser Befürchtung hätten die Experten widersprochen.
SPD und Union betonten, es gebe bereits die Möglichkeit zur Anwendung von Cannabis-Medikamenten, die Substanzen seien allerdings nicht zur Selbstmedikation geeignet. Entgegen den Aussagen der Linksfraktion seien bestehende Risiken von Experten nicht ausgeräumt worden, hieß es aus den Reihen der CDU/CSU. Das Problem des schlechten Zugangs zu Dronabinol könne durch eine arzneimittelrechtliche Zulassung gelöst werden, so die SPD. Auch die FDP sprach sich gegen die komplette Freigabe von Cannabis zur medizinischen Verwendung aus.
Dronabinol wird aus der Hanfblüte gewonnen. Es wirkt - ähnlich wie Cannabis - beruhigend, krampflösend, brechreiz- und schmerzlindernd. Auf Dronabinaol basierende Medikamente sind in Deutschland bisher nicht regulär zugelassen; sie gelten als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel.