Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ( 16/10808, 16/11234) ist vom Bundestag einstimmig angenommen worden. Hubert Hüppe (CDU/CSU) erklärte in der Debatte am 4. Dezember, dass die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen auch in Deutschland noch nicht die Ziele dieses "Meilensteins" erfülle. Vor allem bei Barrierefreiheit, Arbeit und Bildung gebe es bis zur vollständigen Umsetzung der UN-Konvention noch Handlungsbedarf. Wichtig sei zudem die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft und nicht nur Fürsorge. Dem stimmte Karin Evers-Meyer (SPD) zu: "Es geht um die Chance auf volle Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft:" Erwin Lotter (FDP) kritisierte, dass die Regierung eine fehlerhafte Übersetzung des Konventionstextes nicht mehr überarbeitet habe. Gemeint ist damit etwa die englische Fomulierung "inclusion", die im deutschen Text jetzt Integration heißt. Darauf bezog sich auch Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen): "Während Integration von einer Anpassung des behinderten Kindes an das bestehende Bildungssystem ausgeht, muss sich nach dem Inklusionskonzept das Bildungssystem an den Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren." Ein Antrag seiner Fraktion ( 16/10841), der unter anderem eine Überarbeitung der Übersetzungsfehler forderte, war gegen die Stimmen von Grünen und Linken und bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt worden. Ilja Seifert von der Linksfraktion übte ebenfalls Kritik an der Übersetzung; er sagte aber, die Konvention sei ein "Grund zum Feiern".