Der Bundestag hat am 4. Dezember einen Antrag der Linksfraktion ( 16/9490) abgelehnt, in dem diese eine eigenständige Existenzsicherung von Stiefkindern durch eigene Ansprüche im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) gefordert hatte. Die Linke forderte, eine Neuregelung des SGB-II-Fortentwicklungsgesetzes zurückzunehmen. Nach dieser würden Einkommen und Vermögen von Personen, die mit einem Elternteil eine Bedarfsgemeinschaft bilden, berücksichtigt. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition, gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Linken und bei Enthaltung der FDP abgelehnt.
Die Höhe der Bundesbeteiligungen an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) wird für das Jahr 2009 angepasst. Ein entsprechender Gesetzentwurf ( 16/10811) wurde am 4. Dezember mit den Stimmen der Koalition, gegen die Stimmen der Linken und Grünen und bei Enthaltung der FDP angenommen. Damit beträgt die Beteiligung des Bundes im kommenden Jahr in Baden-Württemberg 29,4 Prozent, in Rheinland-Pfalz 35,4 Prozent und in den übrigen Ländern 25,4 Prozent.
Aus dem Zivildienst soll ein "Lerndienst" werden. Einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/10995) zufolge, der am 4. Dezember in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, sollen die im Zivildienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Ausbildungs- und Studienzeiten besser angerechnet werden können. Dazu beitragen soll unter anderem ein qualifiziertes Zeugnis am Ende der Dienstzeit. Die Regierung will auch das Verbot streichen, seinen Zivildienst bei einer Institution abzuleisten, bei der man vorher bereits ehrenamtlich engagiert war.
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wollen Rechte von Kindern und Jugendlichen stärken. Unter Bezugnahme auf die UN-Menschenrechtscharta und die UN-Kinderrechtskonvention fordern die Grünen in einem Antrag ( 16/3543) das Recht junger Menschen auf persönliche Entwicklung, Gleichbehandlung und den Anspruch auf Achtung ihrer Meinung zu beachten. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD am 4. Dezember im Bundestag abgelehnt. Für eine bessere soziale Absicherung junger Menschen tritt Die Linke in einem Antrag ( 16/7110) ein. Er wurde am 4. Dezember in den Familienausschuss überwiesen.
Das Wahlalter von derzeit 18 Jahren wird nicht auf 16 Jahre gesenkt. Einen Antrag der Grünen ( 16/10977) lehnte der Bundestag am 4. Dezember mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP ab.