BILDUNG Die Bundesregierung will das sogenannte Meister-BAföG verbessern und auf mehr Förderberechtigte erweitern. Das geht aus ihrem Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ( 16/10996) hervor, über den der Bundestag am 4. Dezember in erster Lesung beraten hat. Nach dem Entwurf sollen Fortbildungswillige nicht ausschließlich bei der ersten Fortbildung, wie etwa einem Meister-Lehrgang, gefördert werden. Wer bereits eine "Aufstiegsfortbildung" absolviert und selber finanziert hat, verwirkt damit nicht mehr automatisch den Anspruch einer Förderung durch den Staat. Außerdem soll sich die Förderung stärker am Erfolg der Zusatz-Ausbildung orientieren.
Das bedeutet, dass zusätzlich zum bisherigen staatlichen Zuschuss von 30,5 Prozent zu den Fortbildungsgebühren zu Beginn eines Lehrgangs auch ein Erlass von 25 Prozent auf das Restdarlehen gewährt wird. Die Mehrkosten, die durch die Novellierung des Gesetzes entstehen, schätzt die Regierung auf 29,4 Millionen Euro. Im Jahr 2007 kostete die Förderung im Rahmen des AFBG bei 134.000 Geförderten rund 153,6 Millionen Euro.
Neben dem Gesetzentwurf wurde auch ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ( 16/11202) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Die Grünen fordern ein Erwachsenenbildungsförderungsgesetz mit einem Rechtsanspruch auf Förderung, das an die Stelle des AFBG treten solle. Die Voraussetzungen für den geforderten Rechtsanspruch "müssten weit gefasst werden". So solle es keine Altersgrenzen geben und nur "minimale Anforderungen" an den Aufenthaltstitel. Finanziert werden könne das "Erwachsenen-BAföG" wie das bisherige "Meister-BAföG" zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern. tep z