"Unauffällig, aber präsent" - die
Bundestagspolizei
Der Bundestag hat seine eigene Polizei, die für die
Sicherheit im Parlamentsgebäude zuständig ist. Dienstherr
der rund 170 Polizisten ist der Bundestagspräsident. Er
übt nach Artikel 40, Absatz 2 des Grundgesetzes das
Hausrecht und die Polizeigewalt im Parlament aus