Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist die Grundlage für einen stabilen Euro und für eine starke europäische Wirtschaft. Die Euro-Staaten verpflichten sich darin auch nach der Euro-Einführung zu nachhaltiger Haushaltspolitik. Dieses Ziel darf nicht aufgegeben werden. Die Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht solide öffentliche Haushalte, sowohl national als auch europäisch.
Für uns in Deutschland gilt: Die umfassende Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist nicht nur ein Beitrag zur Generationengerechtigkeit, sondern zur Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Denn jeder Euro, den wir in den Schuldendienst stecken, fehlt bei Zukunftsinvestitionen wie etwa für Bildung und Forschung. Diese öffentlichen Investitionen muss sich der Staat aber leisten können, denn es handelt sich um die entscheidenden Rahmenbedingungen für private Investitionen, für wirtschaftliches Wachstum und somit für mehr Beschäftigung.
Unter der Voraussetzung des Festhaltens am Ziel der Währungsstabilität haben die Mitgliedstaaten ihre Souveränität über die Geldpolitik abgegeben und sie der Europäischen Zentralbank übertragen. Ihre Haushaltspolitik bestimmen die Mitgliedstaaten aber weiterhin selbst und damit beeinflussen sie langfristig die Währungsstabilität. Deshalb ist es wichtig, dass verbindliche gemeinsame Regeln den Rahmen der tolerierten Neuverschuldung abstecken. Das gebietet die gegenseitige Solidarität und Verantwortung in einem gemeinsamen Währungsraum.
Foto: Deutscher Bundestag