Elke Ferner, SPD
Wir müssen heute die Weichen stellen, um die demografischen Herausforderungen von morgen und übermorgen bewältigen zu können. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf das vollendete 67. Lebensjahr ist keine „Herzensangelegenheit“ der SPD. Sie geht auf eine Forderung von CDU/CSU zurück, die sich dafür einsetzte, dass diese Regelung in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.
Die Erhöhung ist aber vertretbar, da die Menschen nicht nur länger leben, sondern eben auch länger gesund, aktiv und leistungsfähig sind. Hinzu kommt, dass sich in den letzten Jahren die Zeitspanne, in der die Menschen erwerbstätig waren, deutlich verkürzt hat: Im Durchschnitt fand der Eintritt in das Berufsleben mit 21 Jahren statt – und mit durchschnittlich 60,8 Jahren fand der Eintritt in den Ruhestand statt.
Die gesetzliche Anhebung der Regelaltersgrenze darf dabei nicht isoliert betrachtet werden: Von entscheidender Bedeutung ist es nun, dass durch verbesserte Bedingungen am Arbeitsplatz, einen Mentalitätswechsel in den Führungsetagen und einen generellen Anstieg der Beschäftigung die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich bis zum Renteneintritt im Betrieb verbleiben können.
Wenn dies gelingt und außerdem die Frauenerwerbsquote deutlich gesteigert werden kann, sind die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Sozialversicherungen zu bewältigen – von einem „Strukturproblem des Rentensystems“ kann daher nicht gesprochen werden.
Der Generationenvertrag ist und bleibt das tragende Prinzip für die gesetzliche Altersvorsorge, die in Zukunft jedoch durch betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden muss.
Erschienen am 10. April 2006
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