Ilse Falk, CDU/CSU
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war richtig. Hierzu gibt es aus meiner Sicht keine Alternative. Von Anfang an war auch klar, dass eine derart komplexe Materie nach einer solch grundlegenden Umstellung der weiteren Begleitung durch den Gesetzgeber bedarf und an der einen oder anderen Stelle eine Nachjustierung notwendig sein wird. Nach etwa 18 Monaten Hartz IV hat der Gesetzgeber erste Erfahrungen der Praxis aufgegriffen und mit dem SGB II Änderungsgesetz und dem SGB II Fortentwicklungsgesetz darauf reagiert.
Der Bericht des Bundesrechnungshofes und die Ausgabenentwicklung in diesem Jahr zeigen, dass ein Nachsteuern auch in Zukunft nötig sein wird. Weil wir die Kürzung der Regelleistungen nicht zur Debatte stellen wollen, müssen wir die Kostenentwicklung an sich analysieren.
Mein Grundsatz lautet: Wirklich Bedürftige müssen sich auf die Hilfe der Solidargemeinschaft verlassen können. Aber es kann nicht sein, dass manch einer über staatliche Transferleistungen mehr erhält, als er auf dem Arbeitsmarkt durch Arbeit erzielen würde. Wir müssen also über das Lohnabstandsgebot und die Verpflichtung zur Arbeit bei Leistungsbezug reden, aber wir müssen auch darüber reden, was die Ursachen für die dramatisch gestiegene Zahl von Leistungsbeziehern sein können. In den Gesamtzusammenhang gehört auch die Kombilohndebatte. Im Grunde haben wir mit Hartz IV bereits ein breit angelegtes Kombilohnmodell geschaffen. Die Entwicklung im Bereich der Aufstock-, Ergänzungs- und Übergangsleistungen muss deshalb in diese Debatte mit einfließen.
Bei alledem müssen wir die Grundzielrichtung des Forderns und Förderns immer vor Augen haben. Es bleibt also auch weiterhin einiges zu tun. Das sind wir auch denjenigen schuldig, die mit ihren Steuern und Abgaben unseren Sozialstaat finanzieren.
Erschienen am 6. Juli 2006
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